Lüneburg, am Freitag den 19.04.2024

Ab heute müssen viele Geschäfte schließen: Ordnungsamt und Polizei kontrollieren Einhaltung

von Hansestadt Lüneburg am 19.03.2020


(sp) Lüneburg. Vier Teams, bestehend aus Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamtes und der Lüneburger Polizei sind derzeit in der Innenstadt und in den Außenbezirken der Hansestadt unterwegs, um zu kontrollieren, ob die Allgemeinverfügung des Landkreises zur Schließung von Gewerbe eingehalten wird. Das erste Fazit von Ordnungsamtsleiter Joachim Bodendieck fällt positiv aus: "Wir hatten keine Verstöße bisher, die Lüneburger Geschäftsleute haben die Vorgaben super umgesetzt." Ob Bekleidungs-Geschäfte, Buchläden, Blumenhändler oder Fachgeschäfte: Überall hängen Schilder im Schaufenster, die auf die Schließung hinweisen. Viele Händler verweisen hier auf ihren Online-Shop oder bieten an, Waren zu verschicken. Weiterhin geöffnet haben hingegen unter anderem Supermärkte, Poststellen, Banken, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Auch Friseure und andere Dienstleistungen wie etwa Reparaturangebote bleiben bestehen. So darf ein Uhrenladen zwar keine Kunden mehr im Laden bedienen, um Uhren zu verkaufen, aber der Inhaber darf weiterhin Reparaturen durchführen. "Von der Schließung sind alle Geschäfte und Einrichtungen ausgeschlossen, die dem täglichen oder gesundheitlichen Versorgungsbedarf dienen", fasst Bodendieck zusammen. So kommt es, dass Kosmetiker und Nagelstudios schließen müssen, Anbieter für medizinische Fußpflege aber weiter öffnen dürfen. Außerdem gelte: Vor allem Handwerker und Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin nachgehen können, wenn sie alle Schutzmaßnahmen einhalten. In Fällen, in denen unklar ist, wie die Allgemeinverfügung auszulegen ist, prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg sorgfältig jeden konkreten Fall. "Uns ist es wichtig, dass wir hier klare und transparente Entscheidungen treffen und diese dann umsetzen", so Bodendieck. In Zweifelsfällen könne es nach Absprache mit dem Landkreis sein, dass ein zunächst ausgesprochenes Verbot auch wieder aufgehoben wird. "Die Auslegung der Allgemeinverfügung ist zum Teil sehr komplex", erläutert Bodendieck. Auch in den nächsten Tagen werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unterwegs sein - dann wird vor allem in Bars, Restaurants und Hotels geprüft, ob die Vorgaben des Kreises zum Schutz vor dem Corona-Virus umgesetzt werden.

Fotos: Hansestadt Lüneburg

© Fotos: Hansestadt Lüneburg


Kommentare Kommentare

Kommentar von Britta Bannemann
am 19.03.2020 um 16:39:02 Uhr
Für mich völlig unverständlich das Friseure geöffnet bleiben dürfen...bei allen gilt die Devise Abstand halten und der arme Friseur soll näher ran als das näherstehende Familienmitglied ?


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