Lüneburg, am Freitag den 29.03.2024

Kassen fordern Millionen vom Klinikum zurück.

von Klinikum Lüneburg am 22.11.2018



Bundesweite Klagewelle erfasst auch das Klinikum Lüneburg

Lüneburg, 20.11.2018 - Die Krankenkassen erheben gegen das Städtische Klinikum Lüneburg für die Schlaganfallbehandlung Rückforderungen in Millionenhöhe. Allein die AOK Niedersachsen hat bis Anfang November vor dem Sozialgericht Klagen auf Rückzahlung von über 1,3 Millionen Euro gegen das Klinikum eingereicht. Die Kassen berufen sich dabei auf ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes. Das hatte im Juni die Vorgaben verschärft, unter denen die Kliniken hochkomplexe Schlaganfallbehandlungen höher vergütet bekommen als einfachere Behandlungen. Die Krankenkassen rechnen jetzt die vermeintlich zu Unrecht vergüteten Behandlungskosten für die Vergangenheit zurück.

Durch das Urteil wurden etwa die Zeiten drastisch verkürzt, in denen Patienten in besonders kritischem Zustand in eine Klinik mit neurochirurgischer Abteilung verlegt werden können. Bisher galt: Länger als eine halbe Stunde darf der Transport des Patienten mit Krankenwagen oder Hubschrauber nicht dauern. Jetzt soll in dieser halben Stunde auch noch der Transport angefordert, der Patient vorbereitet und die Angehörigen informiert werden.

„Das ist schon kaum möglich, wenn die Verlegung innerhalb eines Krankenhauses erfolgen würde!“ sagt dazu Geschäftsführer Dr. Michael Moormann. „Die Krankenkassen legen mit diesem Verhalten die Axt an die Schlaganfallbehandlung in Lüneburg und in der gesamten Bundesrepublik außerhalb von Großstädten. Die nächstgelegene Klinik mit einer Neurochirurgie liegt in Hamburg. Die ist zwar mit einer Transportzeit von 30 Minuten zu erreichen, nicht jedoch wenn man die gesamte Rettungskette als Transportzeit definiert.

Besonders enttäuscht zeigt er sich vom Verhalten der Krankenkassen, die geleistete Vergütung für alle Patienten, unabhängig davon ob diese überhaupt verlegt werden mussten, rückwirkend seit 2014 zurückfordern. „ Die Krankenkassen haben mit uns die Erbringung der komplexen Schlaganfallbehandlung jedes Jahr neu sozialrechtlich vereinbart, obwohl wir keine Fachabteilung für Neurochirurgie haben. Nur ca. zwei von 100 Patienten müssen überhaupt notfallmäßig neurochirurgisch behandelt werden, die Abrechnungsbestimmungen sehen aber vor, dass bei Nichteinhaltung der Transportzeit generell keine komplexe Schlaganfallbehandlung abgerechnet werden darf.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen habe sogar Fälle überprüft und keine Beanstandung gehabt.
„Wir haben uns bei der Leistungserbringung darauf verlassen müssen, dass die Krankenkassen die vereinbarte hochaufwendige und teure Leistung bezahlen, und das haben sie ja auch über Jahre hinweg getan“, so Moormann. Das die Krankenkassen jetzt aufgrund dieses Grundsatzurteils die Vergütung für




sämtliche Schlaganfallpatienten für vier Jahre zurückzufordern, hält Moormann für untragbar. „Wir haben die Patienten in unserer hochspezialisierten Stroke Unit adäquat therapiert. Das Verhalten der Krankenkassen widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben. Die Rückforderung der Vergütung trotz jährlicher Vereinbarung, jahrelanger Inanspruchnahme und Vergütung der Leistung ist ein klar widersprüchliches Verhalten, womit unserer Meinung nach jeglicher Anspruch für die Vergangenheit verwirkt ist.“

Unklar ist derzeit, welche Auswirkungen das Verhalten der Krankenkassen auf die zukünftige Schlaganfallversorgung in Lüneburg hat. „ Wenn sich die Krankenkassen mit Ihrer Meinung durchsetzen, dass wir für ihre Versicherten die komplexe Schlaganfallbehandlung in Lüneburg nicht zu ihren Lasten erbringen durften und auch zukünftig nicht erbringen dürfen, werden viele Schlaganfallpatienten nach Hamburg gebracht werden müssen. Das ist für die Patienten, für die ja jede Minute zählt, eine Katastrophe!“ so Moormann. „Damit fallen wir bundesweit bei der zeitnahen Versorgung des akuten Schlaganfalls in das letzte Jahrtausend zurück!“



Kommentare Kommentare


Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.



Kommentar posten Kommentar posten

Ihr Name*:

Ihre E-Mailadresse*:
Bleibt geheim und wird nicht angezeigt

Ihr Kommentar:



Lüneburg Aktuell auf Facebook