Lüneburg, am Freitag den 29.03.2024

Lärmschutz an der Ostumgehung

von Hansestadt Lüneburg am 25.02.2019


(sp) Lüneburg. Gute Nachrichten gibt es für Bewohner im Lüneburger Stadtteil Moorfeld: Nachdem die Stadt Lüneburg und die Anwohner sich bereits seit Jahren dafür eingesetzen, zum Schutz der Wohnbevölkerung im Bereich Moorfeld ein Tempolimit auf der Ostumgebung (B4) durchzusetzen, ist nun endlich ein entsprechender ergänzender Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Lüneburg gefasst worden. Dieser sieht vor, dass auf dem Abschnitt zwischen der Fußgängerbrücke an der Rilkestraße und der Brücke über die Erbstorfer Landstraße künftig für Autos Tempo 80 gilt. Lkws dürfen hier in Zukunft nur noch mit 60 Stundenkilometern unterwegs sein. „Wir freuen uns sehr, dass es endlich gelungen ist, Anwohner an dieser Stelle besser vor Lärm und Abgasen zu schützen“, sagt Oberbürgermeister Ulrich Mädge, der hofft, dass die Beschilderung zeitnah umgesetzt wird.



Laut Niedersächsischer Landesstraßenbaubehörde kann das allerdings noch einige Wochen dauern, da für die Schilder und Fundamente an dem Streckenabschnitt spezielle Pfeiler geliefert werden müssen. Diese seien aber bereits bestellt.



Seit 2012 versucht die Hansestadt Lüneburg, angesichts steigender Verkehrszahlen auf der Ostumgehung ein Tempolimit zum Schutz der Wohnbevölkerung umzusetzen. Damals scheiterte das Vorhaben an den Widerständen der Landesstraßenbaubehörde und des Wirtschaftsministeriums. Hintergrund für die geplante Änderung ist eine fehlgeschlagene Verkehrsprognose im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Ostumgehung aus dem Jahr 1981 für das Gebiet Moorfeld. Wegen der zunehmenden Verkehrsbelastung wurde daraufhin im Jahr 2009 eine ergänzende Planfeststellung für nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen entlang des Abschnittes von der Ilmenaubrücke bis zur Erbstorfer Landstraße durchgeführt.



Damals stand der Bau der A 39 als Entlastung in Aussicht – festgelegt wurde dennoch, dass eine erneute Prüfung der Lärmschutzmaßnahmen notwendig werde, wenn bis Sommer 2015 nicht mit dem Bau der A 39 begonnen worden ist. Der Landkreis hat daraufhin eine erneute Lärmprognose mit Blick auf die Verkehrsentwicklung bis 2030 durchführen lassen – mit Erfolg: die Vorgaben aus dem nachträglichen Planfeststellungsbeschluss sehen jetzt ein Tempolimit für den Bereich Moorfeld vor.





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