Lüneburg, am Donnerstag den 25.04.2024

Sporthallen in der Hansestadt Lüneburg öffnen ab Mittwoch

von Hansestadt Lüneburg am 26.05.2020


(sp) Lüneburg. Gute Nachrichten für alle Sportbegeisterten in Lüneburg. "Wir freuen uns sehr, dass wir ab Mittwoch die Sporthallen wieder für die Sportangebote der Vereine zur Verfügung stellen können, die nach der aktuellen Corona-Verordnung zulässig sind", sagt Britta Herrschaft, Sportreferentin bei der Hansestadt Lüneburg. Die neue Niedersächsische Verordnung zu Covid-19 erlaubt seit Montag, 25. Mai eine Öffnung kommunaler Sportanlagen zur Sportausübung. "Voraussetzung für die Nutzung der Anlagen ist, dass der Sport kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt, untereinander ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird und die Vereine auf Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte achten", fasst Herrschaft die Regeln zusammen. Zusätzlich gelten für die Nutzung der Sportanlage die sportartspezifischen Durchführungsbestimmungen des Spitzenfachverbandes.

Aktuell werden die Hallen gereinigt und für die künftige Nutzung vorbereitet, erklärt Herrschaft. Es gilt in den städtischen Schulsporthallen der Belegungsplan für die Sommersaison 2020, der bis zum 9. Oktober 2020 gültig ist.

Weitere Vorgaben für die Nutzung der Sportanlagen betreffen unter anderem die Dokumentationspflicht. "Eine vom Verein benannte Person muss gewährleisten, dass alle beim jeweiligen Training anwesenden Sportlerinnen und Sportler dokumentiert werden, um gegebenenfalls im Nachhinein Infektionsketten nachverfolgen zu können", erklärt Herrschaft. Wird bei einer Athletin oder einem Athleten nach einer Trainingsteilnahme eine Infektion festgestellt, ist neben der Informationspflicht innerhalb des Vereins auch sofort das Sportreferat der Hansestadt Lüneburg unter den Telefonnummer 04131 - 309-3394 oder 04131-309 3362 zu informieren.

Zuschauer sind während der Trainingszeit nicht zugelassen, das gilt auch für Eltern. Duschen und Umkleiden dürfen in den Sporthallen nicht genutzt werden. "Um unnötigen Kontakt zwischen den unterschiedlichen Nutzern der Sportanlagen zu vermeiden, bitten wir darum, dass Trainingsgruppen erst kurz vor Beginn ihrer Trainingszeit die Sporthalle betreten und diese nach Ende des Trainings gemeinsam und zügig wieder verlassen".

Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürften zwar genutzt werden, allerdings ist hier ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen verschiedenen Personen unbedingt einzuhalten. Jede Trainingsgruppe ist zudem verantwortlich dafür, dass die geltenden Hygiene- und Desinfektionsvorschriften insbesondere mit Blick auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden. Im Anschluss an das Training ist die genutzte Sportanlage in einem sauberen Zustand zu hinterlassen, alle benutzten Geräte und Trainingsmaterialien sind zu desinfizieren. "Wir wünschen trotz der vielen Einschränkungen allen Sportlerinnen und Sportlern viel Spaß und Freude beim Training", so Herrschaft.



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