Lüneburg, am Dienstag den 23.04.2024

Verkehrssicherheit an Straßen und Wegen

von Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH am 16.09.2020


„Verkehrssicherheit an Straßen und Wegen: regelmäßige Baumpflegearbeiten und Rückschnitte an Hecken und Sträuchern im öffentlichen Raum aber auch auf privaten Grundstücken notwendig“ Immer wieder kommt es vor das bei der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) Beschwerden aus der Bürgerschaft, in Hinblick auf dichtgewachsene Fuß- und Radwege oder auch herunterhängende, störende Äste von Bäumen, eingehen. Oftmals stellt sich dann vor Ort heraus, dass der störende Bewuchs oder die Gefahr von privaten Grundstücken ausgeht. In solchen Fällen kann und darf die AGL vor Ort nicht sofort tätig werden, es sei den Arbeiten werden aufgrund von „Gefahr in Verzug“ vom Ordnungsamt der Hansestadt Lüneburg zum sofortigen Vollzug angeordnet. In solchen Fällen hat die betreffende Grundstückseigentümerin oder der betreffende Grundstückseigentümer die der Stadt entstehenden Kosten für den Einsatz zu erstatten. In der Regel wird in solchen Fällen, in denen die AGL oder die städtischen Straßenbegeherinnen und Straßenbegeher Missstände im privaten Verantwortungsbereich feststellen, die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer seitens der Stadt Lüneburg zunächst aufgefordert den festgestellten Missstand auf seine Kosten zu beseitigen. Wird der festgestellte Missstand, trotz mehrfacher Aufforderung nicht zügig beseitigt, kann die Hansestadt eine Ersatzvornahme tätigen. Auch die private Grundeigentümerin oder der private Grundeigentümer hat bei Anpflanzungen auf seinem Grundstück darauf zu achten und seine Sträucher, Hecken und Bäume so zu pflegen, dass: - die öffentliche Straßenbeleuchtung nicht verschattet wird, - Verkehrsschilder und Wegweiser sichtbar bleiben, - für den Verkehr, d.h. Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger, erforderliche Sichtachsen, vor allem auch sogenannte Sichtdreiecke an Straßenkreuzungen, aber auch an unbeschrankten Bahnübergängen und sogenannten Umlaufsperren an Gleisanlagen, stets freigehalten werden. - die sogenannten Lichtraumprofile im öffentlichen Verkehrsraum sicher frei von Bewuchs gehalten werden. Innerhalb von Ortsdurchfahrten, innerhalb der Stadt sind folgende Bereiche, das sogenannte Lichtraumprofil, sicher von Bewuchs freizuhalten: - lichte Höhe über Geh- und Radwegen, Plätzen: mind. 2,50 m - lichte Höhe über Fahrbahnen: mind. 4,50 m Skizze: innerorts freizuhaltende Lichtraumprofile an Straßen und Wegen Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen auch im belaubten und nassen Zustand nicht in das freizuhaltende Lichtraumprofil hineinragen. Sogenannte „schleppende Äste“ sind daher frühzeitig zu entfernen oder im nötigen Umfang einzukürzen. Zudem muss Totholz und auch beschädigte Äste, die herunterfallen könnten, im Straßenquerschnitt entfernt werden. Auch auf öffentlichen Zuwegungen in Grünflächen und Parkanlagen bei denen eine Befahrung, z.B. auch bei Notfällen für die Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen, jederzeit möglich sein muss, müssen Lichtraumprofile frei von Bewuchs bleiben. Ebensofür private Wege, die ansonsten uneingeschränkt öffentlich zugänglich sind oder als Feuerwehrzufahrt benötigt werden, gelten die Anforderungen an die freizuhaltenden Lichtraumprofile. Bei der Baumpflege der öffentlichen Straßenbäume, die oftmals sehr beengt zwischen Fahrbahn, Wegen oder auch nah an Grundstücken und Fassaden stehen, gehört es zur fachgerechten Baumpfelge, die Bäume langfristig, über viele Jahrzehnte, so zu entwickeln, das die Baumkronen sich neben oder sogar über den freizuhaltenden Lichträumen gut entwickeln können. Darüber hinaus muss z.B. bei an den Straßenraum angrenzenden, mehrgeschossigen Bebauungen, so z.B. bei Wohnhäusern, darauf geachtet werden, dass Hausfassaden frei von Beschädigungen bleiben oder Fassaden und Fensterfronten nicht übermässig durch Straßenbäume verschattet werden. Im Rahmen der Baumpfelge und der damit angestrebten Baumentwicklung, wird zudem auch bei Straßenbäumen auch auf den Gesamteindruck, d.h. die harmonische und einheitliche Entwicklung der Bäume, im betreffenden Straßenzug oder dem jeweiligen Straßenabschnitt geachtet. Immer wieder muss auch festgestellt werden, dass es, unter Berücksichtigung aller hier aufgeführten Vorgaben und Randbedingungen, auch Baumstandorte an Straßen gibt, die sich über die Jahrzente heute als dem Grunde nach ungeeignet herausstellen. Insofern gibt es, auch in Lüneburg, Situationen die als unschön empfunden werden und sich dem Laien nicht sofort erschließen. So steht oftmals alter Straßenbaum-Bestand, Ampeln, Verkehrsschilder usw. seit vielen Jahren in Konfikt miteinander. Das ist und bleibt unvermeidbar. In der Baumpfelge sind in diesen Fällen immer Kompromisse zu treffen. Baumkontroll- und Pflegearbeiten werden bei der AGL nur von ausgebildeten und erfahrenen Fachpersonal durchgeführt, da eine Reihe von anerkannten Fachempfehlungen, Richtlinien und Gesetzen zu beachten sind, die bei Rechtsstreitigkeiten, z.B. im Rahmen von Schadensregulierungen, zur Bewertung einer ordnungsgemäßen Baumkontrolle- und Baumpflege herangezogen werden. Gerne steht die AGL für Rückfragen zu dem Thema unter Tel. 04131 85 69 0 zur Verfügung.

© Fotos: Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH


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