Lüneburg, am Donnerstag den 02.05.2024

Achtung Staugefahr an den Elbbrücken

von Autobahngesellschaft am 19.04.2024


Das teilt die Autobahngesellschaft mit:
A 1 – Fortsetzung der Sanierung der Übergangskonstruktionen an der Norderelbbrücke an zwei weiteren Wochenenden im April, 20. bis 21.4. und 27. bis 28.4. jeweils von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr

▪ Sanierung der Lager der Übergangskonstruktionen an insgesamt drei Wochenenden vor der Hauptferienreisezeit
▪ Einschränkungen zwischen dem AD HH Norderelbe (36) und dem AD HH-Südost (35)

Die Autobahnmeisterei Stillhorn und die Kolleg:innen der Abteilung Brückenerhaltung der Niederlassung Nord haben Schäden an den Übergangskonstruktionen (ÜKO) der Norderelbbrücke festgestellt. Diese müssen zwingend vor Pfingsten und der darauffolgenden Hauptferienreisezeit behoben werden. Konkret müssen die Lager der Übergangskonstruktionen saniert / erneuert werden. Die Sanierung ist auf beiden Richtungsfahrbahnen erforderlich, um die ÜKOs nicht überzubeanspruchen und einen Bruch dieser zu verhindern.

Die Arbeiten erfolgen überwiegend unterhalb der Brücke. Nach erfolgreicher Sanierung auf der Fahrtrichtung Süden am vergangenen Wochenende, erfolgen nun die Arbeiten auf der Richtungsfahrbahn Nord: Für die Arbeiten am nun kommenden zweiten und dritten Wochenende ist es erforderlich, in der Zeit von 20.4., 5:00 Uhr bis 21.4., 22:00 Uhr und vom 27.4., 5:00 Uhr bis 28.4., 22:00 Uhr zwei Fahrstreifen auf der RiFa Nord zu sperren. Ein Fahrstreifen bleibt frei.

Nutzer:innen können an diesen beiden Wochenenden bei erhöhten Staulagen ab dem Autobahndreieck (AD) Norderelbe (36) über die A255, B75 und die B5 bis zur AS HH- Billstedt (33) die Baumaßnahme an der Norderelbbrücke umfahren. Für GST-Transporte verbleibt in den angegebenen Zeiten eine Durchfahrtsbreite von 3,50 Metern.

Hinweis für GST: Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.autobahn.de/nord unter GST. Dort erhalten Sie tagesaktuell Baustellenübersichten und die Durchfahrtsbreiten. Die im Baustellenbereich vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung ist zum Schutz der Arbeiter:innen einzuhalten!

Hintergrund
Norderelbbrücke und Übergangskonstruktionen: Die Norderelbbrücke wurde in den 60ger Jahren als vierstreifige Brücke (2 Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn) errichtet. Aufgrund der in den Folgejahren massiv gestiegenen Verkehrsmengen, wurden die Seitenstreifen in den 80ern als zusätzliche Fahrstreifen freigegeben. Die Brücke ist für die heute vorherrschenden Verkehrsmengen und -lasten nicht konzipiert. Sie wird deshalb in 2028/29 nach Fertigstellung eines parallel zur bestehenden Brücke zu errichtenden Neubaus, abgebrochen. Bis dahin wird die Brücke laufend beobachtet und etwaige Schäden saniert, um eine Verfügbarkeit bis 2029 sicherzustellen.

Die Übergangskonstruktion (ÜKO) ist ein Bauelement einer Brücke und gleicht die Verformungen und Bewegungen des Brückenüberbaus an den Brückenenden zwischen Brücke und Straße aus. Die Verformungen des Brückenüberbaus resultiert aus Längenänderung infolge Temperaturschwankungen und der Verkehrsbelastung (Durchbiegung). Die Verformungen reichen je nach Brücke von wenigen Millimetern bis in den Meterbereich. Die Übergangskonstruktion gleicht diese Differenzen durch Auseinander- und Zusammenschieben aus.

© Fotos: Pixabay


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