Aufatmen im Heidekreis
am 14.02.2017Der Heidekreis hebt zum 15.02.2017 seine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel auf. Grund hierfür ist ein Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie eine neue Risikobeurteilung des Friedrich-Loeffler Instituts. Nach den dort vorliegenden Erkenntnissen bietet eine kreisweite Aufstallung von Nutzgeflügel in Gebieten mit einer geringeren Geflügeldichte als 1000 Stück Geflügel pro qkm keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit mehr. Nur noch in sogenannten "avifaunistisch wertvollen Gebieten für Gastvögel" wird weiterhin eine Stallpflicht empfohlen. Da sich im Heidekreis aber keine Geflügelhaltungen in diesen Gebieten (z. B. im Uferbereich der Aller) befinden, erstreckt sich die Aufhebung auf das Gebiet des gesamten Landkreises. Die heimischen Geflügelhalter werden aber weiterhin auf eine konsequente Betriebshygiene, ordnungsgemäße Futterlagerung und eine vor Wildvögeln geschützte Fütterung des Nutzgeflügels hingewiesen. Jeglicher Verdacht auf Geflügelpest ist nach wie vor dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Heidekreises unverzüglich anzuzeigen.
Die Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza vom 24.11.2016 ist unter www.heidekreis.de/bekanntmachungenabrufbar.
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