Lüneburg, am Samstag den 27.04.2024

Finanzielle Anreize für private Vermieter:innen: Rat der Stadt beschließt Wohnraum-Offensive zugunst

von Winfried Machel am 16.09.2022


HANSESTADT LÜNEBURG. – Die Zahl der Schutzsuchenden insbesondere aus der Ukraine steigt, die Plätze in Lüneburgs Gemeinschaftsunterkünften sind nahezu ausgeschöpft und der Wohnungsmarkt in Lüneburg fast leergefegt: Wie es dennoch gelingen kann, die Geflüchteten auch in den kommenden Monaten angemessen unterzubringen, darum ging es in der gestrigen Ratssitzung (15.9.2022) im Kulturforum Wienebüttel. „Wir stehen vor einer enormen Herausforderung und arbeiten mit Hochdruck daran, alle denkbaren Kapazitäten auszuschöpfen“, machte Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch deutlich. Dabei will die Stadtverwaltung mit einer sogenannten Wohnraum-Offensive noch stärker auf private Wohnraumangebote setzen. Das Modell sieht vor, dass Privatleute, die Wohnraum – Einlieger-Wohnungen, Untervermietung, WG-Zimmer - für eine Mindestlaufzeit von neun Monaten für Geflüchtete zur Verfügung stellen, zusätzlich zu ihrer Miete, welche vom Jobcenter übernommen wird, von der Stadt einen finanziellen Bonus erhalten. Dieser beträgt einmalig je nach Dauer und Anzahl der Bewohner:innen zwischen 1.500 und 7.500 Euro. „Wir erhöhen damit den Anreiz für Privatleute, ungenutzten Wohnraum vorübergehend zur Verfügung zu stellen und schaffen zugleich für die Schutzsuchenden gute Wohnbedingungen und gute Voraussetzung für eine schnelle Integration“, nennt Kalisch die Vorteile des Modells, das die Stadt Hannover bereits sehr erfolgreich eingeführt hat und sogar ausweiten will. „Die Wohnraum-Offensive ist einer von mehreren Bausteinen, um Notunterkünfte, wo es geht, zu vermeiden“, macht Kalisch deutlich. Noch dazu lägen die Kosten für die Hansestadt bei der Wohnraumoffensive deutlich unter dem, was an finanziellen Mitteln für die Schaffung von Plätzen in Notunterkünften aufgebracht werden muss.



Der Rat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zur Wohnraum-Offensive zu und beauftragte die Verwaltung, eine Richtlinie entsprechend festgelegter Eckpunkte auszuarbeiten. Ziel ist es, dass Lüneburgerinnen und Lüneburger bereits ab Anfang Oktober Anträge für den Bonus stellen können. Voraussetzung hierfür ist u.a. die Vorlage eines Mietvertrages. Zu allen weiteren Details wird die Hansestadt zeitnah informieren.



Einige Eckpunkte für den sogenannten Solidaritätsbonus lauten:



Die Bereitstellung von Wohnraum erfolgt auf privatrechtlicher Basis durch Mietvertrag zwischen Vermieter:in und Mieter:in.



Die für die Gewährung notwendige Mindestlaufzeit von Mietverträgen für Geflüchtete beträgt 9 Monate.



Geflüchtete im Sinne des Solidaritätsbonus sind Menschen, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind und darüber hinaus alle Menschen, die als Geflüchtete anerkannt sind.



Kommt es zu einem vorzeitigen Ende des Mietverhältnisses sind die Vermietenden verpflichtet, dies der Hansestadt Lüneburg mitzuteilen und den gewährten Bonus zurückzuerstatten.



Zur Vermeidung von Missbrauch („Scheinmietverträge“) wird die Hansestadt Lüneburg Stichprobenkontrollen mit eigenem Personal durchführen. Täuschungen werden strafrechtlich verfolgt.



Die Prämie kann von Vermieter:innen voraussichtlich ab Anfang Oktober und vorerst bis zum 31.3.2023 beantragt werden. Das finanzielle Volumen des Bonus wird auf 150.000 Euro festgesetzt.

© Fotos: Pixabay


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