Lüneburg, am Freitag den 29.03.2024

Hansestadt Lüneburg sucht freiwillige Schöff:innen und Jugendschöff:innen

von Winfried Machel am 08.02.2023


HANSESTADT LÜNEBURG. – Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab? Wie werden Zeugen befragt? Und wie entsteht ein Gerichtsurteil? Wer sich für diese Fragen interessiert, kann sich auch ohne juristische Ausbildung und Richtergewand noch bis spätestens 4. April 2023 für das Schöffen-Ehrenamt bewerben. Auch für die Jugendgerichte sucht die Hansestadt freiwillige Laien-Richter:innen.



Das Amtsgericht Lüneburg fordert die Hansestadt Lüneburg ebenso wie die umliegenden Gemeinden alle fünf Jahre dazu auf, Schöff:innen zu benennen. Michael Bahr, Leiter des Rechtsamts der Hansestadt Lüneburg, hofft auf viele Bewerbungen: „Hier werden die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Rechtsprechung beteiligt. Indem sie ihre eigene Lebens- oder Berufserfahrung sowie Menschenkenntnis einbringen, soll sowohl die demokratische Mitgestaltung als auch die Transparenz und Unabhängigkeit der Gerichte gestärkt werden.“



Voraussetzung für die Bewerbung über die Hansestadt Lüneburg ist, dass die Interessierten in Lüneburg gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Tag des Amtsbeginns, also am 1. Juli 2024, mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt sind. Wer in einer anderen Stadt oder Gemeinde wohnt, kann sich nicht über die Hansestadt Lüneburg bewerben.



Schöff:innen sind bei Strafverhandlungen in erster Instanz vor dem Amts- und Landgericht im Einsatz und besitzen das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter:innen. Jugendschöff:innen sollten außerdem bereits Erfahrungen in der Jugenderziehung haben. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Schöff:innen. Doppelbewerbungen als Schöff:in und Jugendschöff:in sind nicht möglich. Insgesamt muss die Hansestadt Lüneburg 88 Jugendschöff:innen und 127 Schöff:innen für den Zeitraum 2024 bis 2028 benennen. Für die Zeit der Gerichtsverhandlungen müssen die Ehrenamtlichen von ihren Arbeitgebern freigestellt werden.



Bewerber:innen, die Ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lüneburg haben, können ihre Unterlagen schriftlich noch bis zum 4. April 2023 an das Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg, Am Marienplatz 2, 21335 Lüneburg senden oder auch gerne per E-Mail an kerstin.willmanns@stadt.lueneburg.de.

Die Bewerbungsformulare sind als Download unter www.hansestadt-lueneburg.de/schoeffen2023 zu finden.


© Fotos: Pixabay


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