Lüneburg, am Sonntag den 05.05.2024

Klauen für die Sucht

von Carlo Eggeling am 25.04.2024


Ibrahim S. findet Düfte toll, auch Bettwäsche soll er sehr mögen. Er ist ständig in Geschäften der Innenstadt unterwegs. Allerdings ist er kein gern gesehener Kunde, denn in der Regel zahlt der 24-Jährige nicht. Das Personal ruft die Polizei, die Beamten hatten am Montag wieder mit ihm zu tun. "Da soll er Parfüm gestohlen haben", sagt Polizeisprecher Kai Richter. Seit Monaten greift die Streife den als drogenabhängig geltenden Mann immer wieder auf, Richter sagt, es gehe um "Straftaten im dreistelligen Bereich".

Auf manche Verkäuferin, aber auch auf Ermittler wirkt es so, als passiere ziemlich wenig, um den 24-Jährigen zu stoppen. Doch jetzt dürfte es eine erste juristische Quittung geben. Am 2. Mai, 9 Uhr muss sich Ibrahim S. vor dem Amtsgericht verantworten. Es gehe um mehrere Anklagepunkte, sagt Gerichtssprecher Dr. Bernd Gütschow; Eigentumsdelikte.

Warum die Staatsanwaltschaft keinen Haftbefehl beantragt hat, erklärt Sprecher Jan Christoph Hillmer. Gründe für eine Untersuchungshaft sind Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr. Letztere liegt zweifelsfrei vor. Doch ein einfacher Diebstahl reiche nicht als Haftgrund. Da habe der Gesetzgeber die Hürden relativ hochgehängt.

Die Staatsanwaltschaft habe mehrere Anklagen verfasst und dem Gericht überstellt, dort seien Fälle zusammengefasst worden. Kommende Woche entscheidet ein Richter, welche Konsequenzen auf Ibrahim S. zukommen. Kann er das Amtsgericht als freier Mann verlassen, dürfte er die Polizei mutmaßlich weiter beschäftigen. Er soll von Crack abhängig sein. Der Stoff wirkt heftig, aber die Wirkung hält nicht lange an, es muss Nachschub her. Wie soll er den finanzieren?

Interessant ist eine weitere Frage. Wer nimmt dem Mann seine Beute ab? Ob der Angeklagte dazu etwas im Gerichtssaal sagt? Carlo Eggeling

© Fotos: ca


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