Lüneburg, am Montag den 29.04.2024

Vertanzt

von Carlo Eggeling am 28.03.2024


Manchmal ist nicht so schlau, Werbung zu machen: Wer an Karfreitag in seinem Lokal zu Musik und Tanz via Anzeigenblatt einlädt, kann auch ungewollte Gäste in der Tür haben. Das droht möglicherweise einigen Wirten in der Stadt. Auf der Veranstaltungsseite der Lünepost reihen sie sich auf.
Nun blättern die Mitarbeiter des Ordnungsamts auch durch diese Seiten. Sie haben das Gesetz im Kopf. Eine Anfrage im Rathaus brachte diese Antwort: „Nach Auswertung des Veranstaltungskalenders in der Lünepost konnten wir mehrere Veranstaltungen feststellen, welche voraussichtlich unter das Verbot öffentlicher (Tanz)Veranstaltungen am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag fallen. Nach den Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes (NFeiertagsG) sind öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag ab 5 Uhr morgens bis zum Ablauf des Sonnabends, 24 Uhr, und somit für 67 Stunden unzulässig. Am Karfreitag sind darüber hinaus Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb verboten.“
Man könne sich um eine Ausnahmegenehmigung bemühen, das habe aber keiner der Betreffenden getan. Die Folge: „Das Ordnungsamt wird an den betreffenden Tagen kontrollieren.“ Carlo Eggeling

© Fotos: ca Symbolbild


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