Lüneburg, am Donnerstag den 09.05.2024

Verurteilung aufgrund gewerbsmäßigen Betruges.

von Carlo Eggeling am 23.04.2024


Keine Verhandlung am Dienstagmorgen in Saal 125 des Amtsgerichts. Zum dritten Mal fiel der Termin aus. Doch ein Ende gibt es trotzdem: Der Angeklagte akzeptierte laut Gericht überraschend einen Strafbefehl über 190 Tagessätze à 20 Euro, macht 3800 Euro. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug. Der Mann, um den es geht ist kein Unbekannter in der Lüneburger Partyszene. Auch einen Ausflug in die Medienwelt gab es. Der endete abrupt.

Im Gerichtsverfahren soll darum gegangen sein, dass ein Mann als DJ für den Beschuldigten eingesprungen ist, aber sein Geld nicht bekam. Der Geprellte erstattete Anzeige. Der Beschuldigte sagt, die offenstehende Rechnung habe er längst bezahlt. Damals habe er das nicht gekonnt, weil er in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesteckt habe. Corona habe dabei eine Rolle gespielt.

Ein Blick auf die Rechtslage. Gewerbsmäßiger Betrug liegt vor, wenn jemand einen anderer schädigt, weil er "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält". Der Strafrahmen bewegt sich bei bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe. Gewerbsmäßig meint eine "fortgesetzte" Handlung, also keine Einzelfall. Eine Geldstrafe wird nach Tagessätzen festgelegt. Dabei legt das Gericht ein monatliches Einkommen zu Grunde und teilt es durch 30. 

Wenn der Satz in diesem Fall bei 20 Euro pro Tag liegt, ist unschwer zu interpretieren, dass der Beschuldigte aktuell über sehr bescheidene Finanzen verfügt.  Carlo Eggeling

© Fotos: Pixabay


Kommentare Kommentare

Kommentar von Thomas Richter
am 04.05.2024 um 09:50:07 Uhr
Es gibt wohl keinen DJ im Norden, der diesen DJ und seine "Aktivitäten" kennt.
Leider bin ich selber darauf reingefallen. Hier dürften noch mehrere Kommentare dazu folgen.


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