Abzocke-Tricks von Betreibern unbekannter Firmenverzeichnisse
von Winfried Machel am 21.07.2023Abzocke-Tricks von Betreibern unbekannter Firmenverzeichnisse
IHKLW warnt vor unseriösen Zahlungsaufforderungen
Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) warnt vor zweifelhaften Angeboten oder Zahlungsaufforderungen für einen Eintrag in vollkommen unbekannte Unternehmensverzeichnisse. Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer wissen oft nicht, dass sie kein gesetzliches Widerrufsrecht haben und es daher meist sehr schwer möglich ist, sich von einmal abgeschlossenen Verträgen wieder zu lösen. Deshalb stellt Medina Gaidus von der IHKLW-Rechtsberatung klar: „Rechnungen für den Eintrag ins Handelsregister werden ausschließlich von den zuständigen Amtsgerichten übermittelt.“
Doch das wissen auch die dubiosen Anbieter und geben ihren Schreiben einen offiziellen Anstrich: Sie verwenden schon in der Überschrift das Wort „Handelsregisterbekanntmachungen“ und drucken offizielle Wappen auf. Besonders dreist wird es, wenn die Anschrift des zuständigen Amtsgerichts mit falscher Hausnummer als Absenderadresse angegeben wird, verbunden mit der Drohung, dass bei Nichtzahlung die zwangsweise Einziehung des Betrags und Mahngebühren anfallen.
„In der Hektik des Alltags ist das Risiko groß, dass dubiose Rechnungen sofort und ungeprüft bezahlt werden“, sagt Gaidus. Doch genaues Hinsehen lohne sich, die unseriösen Angebote seien zum Beispiel an einer ausländischen IBAN zu erkennen. Die IHKLW-Expertin rät Unternehmen daher, besonders aufmerksam zu sein und die Mitarbeitenden über die Praktiken unseriöser Anbieter zu informieren. Bei Erhalt einer gefälschten Rechnung vom Gericht sollte zudem Anzeige erstattet werden.
Bei Fragen zum Thema hilft Medina Gaidus gern weiter: Tel. 04131 742-147, medina.gaidus@ihklw.de.
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