Lüneburg, am Montag den 18.08.2025

ACHTUNG: Ab 1. April: Anleinpflicht für Hunde zum Schutz der Wildtiere

von Winfried Machel am 27.03.2025


Ab dem 1. April 2025 beginnt in Niedersachsen die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. In diesem Zeitraum, der bis zum 15. Juli dauert, gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Jungtieren sowie am Boden und bodennah brütenden Vögeln, die während dieser Zeit besonders empfindlich auf Störungen reagieren.

Die Anleinpflicht ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verankert. Demnach sind Hundehalter verpflichtet, ihre Tiere in der freien Landschaft anzuleinen, um zu verhindern, dass sie streunen oder wildern. Ausnahmen bestehen lediglich für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von Behörden wie Polizei oder Zoll eingesetzt werden.

Zur freien Landschaft zählen Wälder, Felder und Wiesen, einschließlich der dazugehörigen Wege und Gewässer. Nicht dazu gehören hingegen Straßen, Gebäude, Hofflächen, Gärten sowie Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu bebauten Gebieten stehen.

Verstöße gegen die Anleinpflicht können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Einige Kommunen bieten jedoch ausgewiesene Hundeauslaufflächen an, auf denen Hunde auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen dürfen. In Hannover beispielsweise gibt es solche Flächen, die von der Anleinpflicht ausgenommen sind.

Hundehalter sollten sich bei ihrer jeweiligen Gemeinde über lokale Regelungen und verfügbare Hundeauslaufgebiete informieren, um sowohl den Bedürfnissen ihrer Tiere gerecht zu werden als auch den Schutz der heimischen Tierwelt zu gewährleisten.

© Fotos: Pixabay Beispielfoto


Kommentare Kommentare

Kommentar von Junge
am 18.04.2025 um 12:31:39 Uhr
Hallo, mir wurde erzählt das im Gebiet der Ausgleichsfläche am Rosenkamp keine leinenpflicht ( auch während der Brut- und Setzzeit ) besteht. Ist das richtig?
Auch im Bereich des Drögenkamps sollen die Hunde angeblich unangeleint laufen dürfen.
Ich frage mich, wenn das stimmt, warum es dann überhaupt eine leinenpflicht gibt.
Antwort von Lüneburg Aktuell
am 28.04.2025 um 12:33:48 Uhr
Zeitraum: meist vom 1. April bis 15. Juli jedes Jahres (je nach Bundesland leicht unterschiedlich geregelt).

Geltungsbereich: Vor allem in Wäldern, auf Feldflächen, in Naturschutzgebieten und manchmal sogar im gesamten Außenbereich.

Hintergrund: Freilaufende Hunde können Wildtiere aufscheuchen, verletzen oder töten. Auch Stress kann dazu führen, dass Elterntiere ihren Nachwuchs verlassen.

Beispiele für Regelungen:
Niedersachsen (§ 33 NWaldG): Vom 1. April bis 15. Juli müssen Hunde in der freien Landschaft an der Leine geführt werden.

keine Ausnahmen bekannt


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