Aktivrente rechtssicher umsetzen
von Arbeitgeberverband am 10.04.2026Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen unterstützt bei der Umsetzung
Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, älteren Beschäftigten einen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Für Unternehmen eröffnet sich damit die Chance, erfahrene Mitarbeitende länger zu binden und wertvolles Know-how im Betrieb zu sichern.
Kern der Aktivrente ist die stärkere Verzahnung von Erwerbstätigkeit und Rentenbezug. Altersrentnerinnen und -rentner können weiterbeschäftigt werden und dabei von finanziellen Anreizen profitieren. So bleiben bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei. Für Unternehmen bedeutet das mehr Flexibilität bei der Personalplanung – etwa beim Wissenstransfer oder bei der Einarbeitung jüngerer Beschäftigter.
Gleichzeitig bringt die Aktivrente jedoch auch rechtliche Anforderungen mit sich. „Die Aktivrente ist kein Selbstläufer“, betont Christian Schlör, Jurist beim Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen. „Gerade bei der Vertragsgestaltung, der Vergütung und den sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen gibt es Fallstricke.“
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die arbeitsrechtliche Gestaltung. Häufig enden Arbeitsverhältnisse automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze – etwa durch tarifliche oder vertragliche Regelungen. Eine Weiterbeschäftigung muss daher rechtzeitig und rechtssicher vereinbart werden. Neue gesetzliche Möglichkeiten, wie sachgrundlose Befristungen für Altersrentner, schaffen zwar mehr Flexibilität, sind jedoch an klare Grenzen gebunden. Auch im Sozialversicherungs- und Steuerrecht gilt es, genau hinzusehen. Der steuerfreie Hinzuverdienst bedeutet nicht automatisch Beitragsfreiheit. Zudem kann der Freibetrag in der Regel nur bei einem Beschäftigungsverhältnis berücksichtigt werden.
Der Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen unterstützt seine Mitgliedsunternehmen dabei, die neuen Regelungen praxisnah umzusetzen. Ziel ist es, Unternehmen Orientierung zu geben und Rechtssicherheit zu schaffen. „Die Aktivrente kann ein wichtiger Baustein moderner Personalstrategien sein“, so Schlör. „Voraussetzung ist jedoch, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen und konsequent einhalten.“
Weitere Informationen bietet der AV-Podcast „Arbeitsrecht in Kürze“ in einer Folge zum Thema Aktivrente: https://arbeitgeberverbandlueneburg.de/neue-folge-arbeitsrecht-in-kuerze-die-aktivrente/
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