Lüneburg, am Montag den 18.08.2025

Amtsgericht erlässt Haftbefehl

am 19.08.2015


Nach dem Eindringen in eine Wohnung in der Nacht zu gestern sowie weiteren Straftaten in der jüngsten Vergangenheit hat das Amtsgericht Lüneburg am heutigen Tage Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr gegen einen 17-jährigen Lüneburger erlassen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Uelzen überstellt.

Der junge Mann war zusammen mit vier weiteren Jugendlichen in den Morgenstunden des 18.08.15 nach der Flucht aus einer Wohnung in der Madgeburger Straße festgenommen worden (siehe auch Pressemitteilung v. 18.08.15).

(...) Fünf jugendliche Einbrecher konnten mehrere Streifenwagenbesatzungen sowie ein eingesetzter Polizeihund in den Morgenstunden des 18.08.15 nach einem Einbruch in eine Wohnung in der Magdeburger Straße vorläufig festnehmen. Die Lüneburger waren durch ein auf-kipp-stehendes Fenster in die Wohnung eingedrungen und hatten Bargeld sowie einen Rucksack erbeutet. Der Wohnungsinhaber überraschte die Einbrecher gegen 07:40 Uhr, so dass diese durch ein Fenster die Flucht ergriffen. Im Rahmen der Fahndung konnten die Jugendlichen im Alter von 16, 16, 16, 16 und 17 Jahren, die bereits schon in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten sind, nach längerer Verfolgung u.a. durch die angrenzenden bewaldeten Bereich gestellt werden. Sie wurden zur Polizeiwache verbracht und sind teilweise geständig. Bei der Durchsuchung eines der Jugendlichen stellten die Beamten auch eine kleinere Menge Betäubungsmittel sicher. (...)

Die vier anderen Jugendlichen wurden nach ihren Vernehmungen und erkennungsdienstlichen Behandlungen am gestrigen Tage ihren Erziehungsberechtigten übergeben.



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