Aufräumen im Dschungel
von Carlo Eggeling am 09.08.2024Anwohner auf dem Kreideberg freuen sich, dass sie in einem grünen Stadtteil leben, manchmal allerdings zu grün. Einige Verbindungswege wuchern zu. Wer ist zuständig? Nicht ganz einfach, heißt es aus dem Rathaus, da einige Wege öffentlich sind und damit der Stadt gehören, andere wiederum liegen auf oder zwischen Grundstücken, dort sind die Eigentümer gefragt.
Zwei Beispiele: Der Weg der sich entlang des Schulhofs der Christiani-Schule weiter bis zu einem Seitenarm der Stöteroggestraße / Höhe Kita zieht, erinnert ans Dschungelcamp. Ähnlich ist es mit der Verbindung zwischen Ostpreußenring zum Ochtmisser Kirchsteig entlang der Kleingartenanlagen.
Ein Nachbar monierte zudem, dass am Weg bei der Christianischule Gehwegplatten fehlten beziehungsweise verkantet sind, dort war bei einem der Stürme ein Baum entwurzelt worden, Baken sicherten das Loch: "Das ist seit zwei Jahren so." Nachdem Lüneburg aktuell im Rathaus nachfragte, ist diese Baustelle inzwischen beseitigt worden. Danke dafür.
Noch ein Anruf bei der städtischen Servicegesellschaft AGL. Dort sagt Geschäftsführer Lars Strehse unabhängig von Zuständigkeiten: "Wir sehen uns das an, da sind wir pragmatisch."
Aktuell ist zu beobachten, dass die Kollegen gerade im Stadtdteile wucherndes Kraut und Gras von Radwegen entfernen, etwa an der Stöteroggestraße.
Das allgemeine Vorgehen beschreibt die Stadt so:
"Straßenbegeher:innen kontrollieren in einem festgelegten Turnus die öffentlichen Wege und Straßen. Beeinträchtigungen und Schäden aller Art – zum Beispiel Stolperfallen am Boden und hereinragende Gehölze) werden aufgenommen und an die jeweiligen Stellen gemeldet. Obwohl die Wege oftmals städtischer Grund sind, sind bezogen auf straßenbegleitende Hecken und Gehölze auch Grundstückseigentümer:innen in der Pflicht. Sofern es sich um Hecken und Gehölze handelt, die von den jeweiligen Privatgrundstücken in Straßen und/oder Wege hineinragen. Die Stadt schreibt Grundstückseigentümer:innen in solchen Fällen an und fordert diese zum Rückschnitt auf.
Manch einer denkt, dass ein Rückschnitt in der Sommersaison nicht möglich ist, weil zum Beispiel Vögel dort brüten könnten. Dann suchen unsere Fachleute das Gespräch und klären auf, dass ein Pflegerückschnitt ganzjährig erlaubt ist und manchmal auch zwingen erfolgen muss.
Die AGL kümmert sich wiederum um den Gehölz-Pflegeschnitt auf den städtischen Liegenschaften. Größere Rückschnitte werden aus naturschutzfachlichen Gründen, wann immer dies möglich ist, in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt, um Flora und Fauna auch im Stadtgebiet möglichst wenig zu stören." Carlo Eggeling
Die Fotos zeigen die Situation am Weg an der Christianischule und eine blühende Oase an der Stöteroggestraße, die ist inzwischen verschwunden.
Kommentare
Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.