Ausgespukt— Gespensterhaus soll weichen
von Carlo Eggeling am 24.06.2025Ausgespukt -- Gespensterhaus soll weichen
Eigentümer plant einen Neubau an der Lauensteinstraße -- Stadtverwaltung prüft die Pläne
Die Zukunft des "Gespensterhauses" an der Lauensteinstraße scheint im Abriss zu liegen. Der Eigentümer hat bei der Stadt eine Bauvoranfrage gestellt, nach einem "sanften" Abriss könnten laut Investor in einem neuen Gebäude „elf energieeffiziente und barrierearme Wohnungen mit einer Fläche pro Einheit zwischen 55 und 75 Quadratmetern“ entstehen. Im Rathaus sagt Sprecherin Ann-Kristin Jenckel: "In der Bauvoranfrage geht es insbesondere darum, ob der Neubau bei ungefähr gleicher Höhe ein zusätzliches Geschoss erhalten darf. Der Bebauungsplan steht dem entgegen. Die Möglichkeiten einer Bebauung werden derzeit noch geprüft."
Nachbarn machen sich Sorgen: Bauarbeiten bedeuten Erschütterungen, der Bereich in Höhe Mönchsgarten gehört zum Senkungsgebiet. Um die Ecke, am Ochtmisser Kirchsteig, gibt die Erde seit langen Jahren nach, Häuser stehen schief. Für die Straße gilt ein Tempolimit von 20 km/h, Laster dürfen nicht durch, eben um ein Wackeln zu minimieren.
Der Eigentümer, der in Adendorf ein Immobilienunternehmen betreibt, berichtet, er habe das Haus zunächst erhalten wollen. Er habe Umbauten geplant, aus drei Wohnungen sollten sechs auf drei Etagen werden. Doch das Vorhaben rechne sich nicht. Die Substanz sei durch Senkungsschäden und Brandschäden schwer angegriffen.
In einer Stellungnahme an LA heißt es: "Eine Sanierung im ursprünglich angedachten Umfang ist aufgrund der massiven Bauschäden und des unverhältnismäßig hohen technischen und finanziellen Aufwands wirtschaftlich nicht darstellbar. Insbesondere wären Maßnahmen wie die umfassende Ertüchtigung der Bodenplatte (wegen Senkungsgebiet) und die selektive Wand-Demontage zur Einhaltung des Bestandsschutzes für Kubatur und Traufhöhe erforderlich wegen (B-Plan Vorgabe) – bei einem Ergebnis von lediglich ca. 345 Quadratmeter Wohnfläche bzw. maximal sechs Wohneinheiten."
Der Unternehmer erklärt es so: Um die Bodenplatte zu erneuern und das Haus zukunftsfähig zu machen, müsste er alle Außenwände nacheinander in Handarbeit abtragen und wieder aufmauern lassen. Das wäre immens teuer. Sein Plan: Die Geschosse des bestehenden Hauses besäßen jeweils rund vier Meter Deckenhöhe, ein Neubau käme mit geringeren Höhen aus. Überdies könnte man mehr von der Grundstücksfläche nutzen. Letztlich möchte er ein Geschoss draufsatteln, so kommt er auf die elf Wohnungen. Den vorhandenen Teilkeller will er für technische Einrichtungen und für Abstellräume nutzen.
Ein zusätzliches Stockwerk ist allerdings laut Bebauungsplan nicht zulässig. Ansatzpunkt ist das Nachbargebäude direkt am Kreisel. Das besitzt die entsprechende Höhe und verfügt aufgrund des Baujahrs Bestandsschutz -- wie auch das Gespensterhaus. Ob es eine Ausnahmegenehmigung gebe könne, werde geprüft, erklärt die Stadt. Erschütterungsfreies Bauen sei ebenfalls eine Vorgabe, denn selbstverständlich habe man die Senkungsproblematik im Blick.
Nachbarn beklagen, dass Obdachlose in dem Haus kampierten, Scheiben eingeschlagen seien, das Dach Löcher habe. Der erwähnte Brandschaden erklärt sich mit ungebetenen Gästen: Vor vier Jahren hatte eine Frau das leer stehende Gebäude als Wohnzimmer entdeckt und Kerzen auf auf einem Sofa platziert -- brandgefährlich. Später ließ der Eigentümer das Haus sichern. Das sei ausreichend, antwortet die Stadt auf eine entsprechende Frage: "Eine Rechtsgrundlage für ein bauordnungsrechtliches Einschreiten besteht derzeit nicht. Das Gebäude steht weder unter Denkmalschutz und ist unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit mit OSB-Platten gegen ein unbefugtes Betreten gesichert." Carlo Eggeling
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