Lüneburg, am Donnerstag den 11.12.2025

Baustelle macht Pause bis zum Sommer

von Carlo Eggeling am 11.12.2025


Das teilt die Straßenbaubehörde mit:

Die Arbeiten im vierten Bauabschnitt der Fahrbahnerneuerung der Ortsdurchfahrt Adendorf werden mit Beginn der niedersächsischen Sommerferien am 2. Juli 2026 starten.

Die Baustelle in Adendorf ist mit Ende des dritten Bauabschnitts unterbrochen und in eine „Winterpause“ übergegangen. Nach Abstimmung mit allen am Bau Beteiligten sowie den Gewerbetreibenden steht der Termin zur Wiederaufnahme der Arbeiten fest: Mit Beginn der niedersächsischen Sommerferien am 2. Juli 2026 wird die Maßnahme im vierten und letzten Bauabschnitt weitergehen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich sechs Wochen.

Die Arbeiten werden zum einen aus verkehrlichen Gründen (öffentlicher Personennahverkehr, Schülerbeförderung) erst in den Sommerferien wiederaufgenommen. Ferner haben sowohl Anliegende als auch Gewerbetreibende dadurch ausreichend Zeit, sich auf die kommende Bauphase vorzubereiten.

Rechtzeitig vor Baubeginn und Sperrung der Ortsdurchfahrt wird via Pressemitteilung über die damit verbundenen Umleitungsstrecken informiert.

Der vierte Bauabschnitt in der Übersicht

Im vierten und letzten Bauabschnitt wird die Kreuzung der B 209/Dorfstraße und die B 209 bis zum Ortsausgang Adendorf erneuert. Die Erreichbarkeit der Anliegenden und Gewerbetreibenden ist bis zum Einkaufszentrum/Baumarkt ausschließlich aus Norden kommend gegeben. Aus Süden kommend ist die Zufahrt bis zur Lüner Rennbahn/Grüner Weg sichergestellt. Für Anliegende im gesperrten Baufeld werden individuelle Lösungen zur Erreichbarkeit der Grundstücke gefunden. Eine Durchfahrt von Brietlingen nach Lüneburg und umgekehrt ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Baumaßnahme werden auf unserer Website www.strassenbau.niedersachsen.de unter Geschäftsbereich Lüneburg – Projekte bereitgestellt.

Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anliegenden der Umleitungsstrecken sowie alle Anliegenden bzw. Gewerbetreibenden innerhalb des Baufeldes sowie der gesamten Ortsdurchfahrt um Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Störungen und Beeinträchtigungen.

© Fotos: ca / Archiv


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