Bauvorhaben Schanzenweg: Genehmigt gegen den Bürgerwillen
von Winfried Machel am 08.09.2025Volles Haus bei der von der SPD einberufenen Bürgerversammlung zum Bauvorhaben Schanzenweg. Rund 100 Wohnungen will ein Investor aus Frankfurt errichten – die Stadt hat die Baugenehmigung längst erteilt.
Das Pikante: trotz massiver Bürgerproteste und laufender Gerichtsverfahren.
Von SPD-Seite waren Andrea Schröder-Ehlers, Stefanie FiLohn und Luca Thieme anwesend. Die Stimmung war aufgeheizt. Im Raum stand die Frage, wie verantwortbar ein derartiges Projekt im Senkungsgebiet überhaupt ist. Anwohner warnten eindringlich vor Schäden an Häusern und Gefahren für die Sicherheit.
Befürworter sprachen von dringend benötigtem Wohnraum – doch ihre Stimmen gingen im Unmut der Kritiker unter.
Prof. Frank Sirocko, Geowissenschaftler und Paläoklimatologe, untermauerte die Sorgen der Anwohner. Seine Einschätzungen unterscheiden sich deutlich von jenen des städtischen Gutachters Thorsten Trapp, der die Risiken bislang kleinredet. Zwei Expertisen – zwei Welten.
Besonders heftig wurde es beim Thema Bürgerbeteiligung: Nach Angaben aus dem Publikum seien eingereichte Petitionen schlicht verschwunden und von der Stadt nicht berücksichtigt worden. Ein Vorwurf, der die Vertrauensfrage in den Raum stellte.
Auch die Haftungsfrage trieb die Diskussion an. Der Investor baut über eine GmbH, die im Ernstfall nur mit 25.000 Euro haftet. „Was nützt mir ein Beweissicherungsverfahren, wenn ich zwar nachweisen kann, dass mein Haus absackt – aber am Ende niemand haftet?“, brachte ein Teilnehmer die Sorge auf den Punkt.
Die Frage, ob am Ende die Stadt zahlen muss, blieb unbeantwortet. Hinweise gab es auf den Bauausschuss am 29. September um 15 Uhr, der öffentlich tagt. Bürger sollen hingehen, so der Appell – auch wenn klar ist: Eine erteilte Baugenehmigung lässt sich rechtlich nicht mehr zurückdrehen.
Fazit des Abends: Das Bauprojekt bleibt ein Zerreißthema – zwischen Investoreninteressen, politischer Entscheidung und massiver Bürgerablehnung.
Kommentare
am 09.09.2025 um 09:20:11 Uhr
Was ich nicht verstehe: „ eine erteilte Baugenehmigung läßt sich rechtlich nicht mehr zurückdrehen „
Wenn sich demnächst bei der Gerichtsverhandlung herausstellt das SO NICHT gebaut werden darf, auf welcher Grundlage hat die Baugenehmigung dann noch Bestand ?