Lüneburg, am Dienstag den 14.10.2025

Behinderter wird zum Täter

von Carlo Eggeling am 13.10.2025


Der Mann lebt und arbeitet sei langen Jahren in einer Einrichtung und gilt als Beispiel, wie gut man mit Beeinträchtigungen zurecht kommt -- auch öffentlich. Allerdings liegt ein großer Schatten auf der sonnigen Geschichte: Das Amtsgericht verurteilte den Mann am Montag zu sechs Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er soll versucht haben, sich über einen Internet-Chat mit einer angeblich Zwölfjährigen für ein sexuelles Treffen zu verabreden. Vor Gericht wurde klar, dass er unter anderem eindeutige Bilder von sich an seine "Bekanntschaft" geschickt hatte. Björn Scholz hat den Fall aufgedeckt, er hatte schon einen "Macher" des Eishockey-Clubs AEC über Chat-Verläufe und die Anbahnung eines Treffens mit einem Kind vor Gericht gebracht. Klar ist, es gibt kein wirkliches Opfer.

Scholz geht immer ähnlich vor. Er erschafft mittels KI ein Fake-Profil einer/eines Minderjährigen, darauf springen Erwachsene an, die glauben, eine Beziehung mit einem Mädchen eingehen zu können. Die Initiative geht vom Erwachsenen aus, das Kind, alias Scholz, reagiert, stellt Fragen. Schnell stellt sich zumeist heraus, dass die Männer Fotos etwa unter der Dusche von dem vermeintlich Mädchen möchten, dem Kind "Fantasien" mitteilen, Treffen vereinbaren wollen. Immer mit der Aufforderung, dass alles geheim bleiben solle.

Scholz und sein Vorgehen sind umstritten, auch rechtlich. Doch eben nicht verboten. Er meldet der Polizei jeden Monat mehrere Fälle, denen die Beamten nachgehen.

So war es auch in diesem Fall. Scholz, der wusste, dass der Mann in einer Einrichtung lebt und arbeitet, informierte die Sozialorganisation im Januar 2024. Die handelte nach eigener Aussage. "Wir haben unterstützt, beraten, haben eine Therapie in der Psychiatrischen Klinik vermittelt", berichtet eine Sprecherin. Man stoße aber an Grenzen: "Wir sind keine geschlossene Abteilung, unser Kunde ist voll geschäftsfähig, er hat keine gesetzliche Vertretung." Zudem, deshalb lebe er in einer Wohngruppe, sei er geistig eingeschränkt.

Es habe eine Vereinbarung gegeben, dass derjenige nicht weiter im Netz aktiv sein soll, kein Smartphone, kein Computer. Ein paar Klicks ergeben aber, der Mann ist dort weiter aktiv, zeigt seine Eindrücke aus der Stadt bei YouTube. Darauf reagiert die Sprecherin überrascht: "Wie gesagt, wir können das nur eingeschränkt kontrollieren."

Das Amtsgericht hält den Mann für schuldfähig, seine Einschränkungen spielten keine entscheidende Rolle.

Wie geht es weiter? Von der Sozialorganisation heißt es: "Wir werten das Urteil aus und prüfen, ob er weiter hier leben kann. Die Frage ist aber, wo sollte er sonst leben?" Im PKL laufe eine Therapie, aber eben keine geschlossene Unterbringung. Mutmaßlich werde er weiter in seinem Umfeld bleiben -- mit so viel Kontrolle wie möglich sei. Carlo Eggeling

© Fotos: ca


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