Beteiligung zum Lüneburger Lärmaktionsplan startet
von Hansestadt Lüneburg am 19.09.2024Hansestadt Lüneburg. An welchen Straßen ist es in Lüneburg sehr laut und wer ist besonders von dem Verkehrslärm betroffen? Was kann die Stadt tun, um den Lärm dort zu mindern? Das sind die wesentlichen Fragen der kommunalen Lärmaktionsplanung. Die Hansestadt aktualisiert derzeit ihren Lärmaktionsplan. Gutachter haben dazu vorhandene Lärmkarten erweitert und aktualisiert sowie Empfehlungen zur Lärmminderung fortgeführt.
Nachdem im Mai 2024 zunächst das Verfahren und die nächsten Schritte der Lärmaktionsplanung im Umweltausschuss vorgestellt wurden, startet jetzt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lüneburger Lärmaktionsplan 2024. In der Zeit vom 19. September bis zum 17. Oktober können Bürger:innen sowie Träger öffentlicher Belange die vorliegenden Entwurfs- und Planunterlagen einsehen und Hinweise und Anregungen an die Hansestadt geben. Die Planunterlagen können online unter www.hansestadt-lueneburg.de/LAP eingesehen werden. Sie liegen außerdem während des vierwöchigen Zeitraumes in Papierform im Bereich Umwelt (Bei der Ratsmühle 17a) aus. Stellungnahmen können innerhalb der genannten Frist per E-Mail an LAP@stadt.lueneburg.de oder postalisch an das Rathaus geschickt werden. Bei Bedarf kann ein Termin zur Einsicht im Bereich Umwelt vereinbart werden unter 04131-309-3471.
Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Anregungen gesichtet und evaluiert und der Entwurf des Lärmaktionsplanes überarbeitet. Die darauffolgende Beratung in den Gremien und Beschlussfassung ist für Ende des Jahres geplant. Im Anschluss wird der vom Rat beschlossene Lärmaktionsplan an das niedersächsische Umweltministerium übersandt.
Zum Lärmaktionsplan:
„Die Lärmaktionsplanung fällt in der 4. Runde mit einer deutlich umfangreicheren Betrachtung als vorher aus, um die Betroffenheit der Anwohnerschaft von Verkehrslärm zu ermitteln und Maßnahmen zur Reduzierung zu entwickeln“, erklärt Markus Moßmann, Lüneburgs Erster Stadtrat das Ziel der Lärmaktionsplanung. Das beauftragte Büro hatte die Belastungen im Stadtgebiet auf der Grundlage von Verkehrszählungen rechnerisch ermittelt und die Lärmbelastung in Lärmkarten übersetzt. Anschließend haben die Experten Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten Jahre entwickelt und priorisiert. Solche Maßnahmen können konkret den baulichen Lärmschutz betreffen, die Verlagerung von Verkehr oder etwa die Sanierung von Straßen. „Die Lärmaktionsplanung liefert keine detaillierten Pläne, sondern Hinweise und Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung“, so Moßmann.
Der Lärmaktionsplan hat zudem keine unmittelbare Rechtswirkung, die enthaltenen Maßnahmen zur Lärmminderung können nicht eingefordert werden. Allerdings sind die Aussagen des Lärmaktionsplanes für die öffentliche Verwaltung insofern verbindlich als dass sie bei künftigen Planungen und Entscheidungen der planenden Fachämter zur berücksichtigen sind und in die Abwägungsentscheidung miteinfließen müssen.
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