Lüneburg, am Dienstag den 05.05.2026

Bleckederin soll Zehntausende unterschlagen haben — Akten liegen beim Amtsgericht

von Carlo Eggeling am 05.05.2026


Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen -- das Verfahen gegen eine ehemalige Vorständin der Fördervereine Bleckeder Schulen ist inzwischen beim Amtsgericht gelandet. Auf die Frage, ob Anklage erhoben wurde, antwortet die Anklagebehörde: "Die Akten befinden sich beim Amtsgericht Lüneburg zwecks Prüfung der Bestellung eines Pflichtverteidigers/einer Pflichtverteidigerin für die Beschuldigte. Für den Fall der Beiordnung wird dem Verteidiger/in zunächst Akteneinsicht zu gewähren und eine angemessene Frist mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Einlassung für die Beschuldigte zu geben sein."

Was legen die Ermittler der Mutter zur Last? Die Staatsanwaltschaft erklärte auf eine LA-Anfrage bereits im vergangenen Oktober: "Gegen die Beschuldigte, die bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist, besteht der Verdacht der Untreue, da sie sich in dieser Funktion ihr nicht zustehende Geldbeträge zu eigenen Zwecken verschafft haben soll."

Wie berichtet, war der Fall Anfang vergangenen Jahres öffentlich geworden, nachdem eine "Nachricht vom Förderverein" an Eltern, Schüler und Lehrer ging. Bei einer "Überprüfung der Vereinskonten wurde festgestellt, dass ein Mitglied des Vorstands Spendengelder in großem Umfang veruntreut hat". Die Konsequenz: "finanzielle Unterstützungen für schulische Projekte" könne man "bis auf Weiteres nicht leisten. Dies betrifft auch die Projekte der Schülervertretung." Schnell war klar, um wen es ging, denn von drei Vorstandsmitgliedern hatten nur zwei den Brief unterzeichnet -- Nummer 3 unter Verdacht.

Im Laufe des Jahres gab es ein zivilrechtliches Verfahren am Landgericht Lüneburg gegen die damals 46-Jährige. Der Förderverein des Gymnasiums hatte Forderungen von rund 47 500 Euro geltend gemacht, die Sprecherin des Gerichts bestätigte entsprechende Recherchen von Lüneburg aktuell im Dezember: "Gegen die Beklagte ist ein Versäumnisurteil ergangen." Sie sei zur Zahlung an den Förderverein Gymnasium Bleckede e.V. verurteilt worden. Das zivilrechtliche Verfahren muss keinen Einfluss auf strafrechtliche Ermittlungen haben, doch von der Staatsanwaltschaft hieß es, man gehe von einem Schden im mittleren fünfstelligen Bereich aus.

Wenn das reicht. Denn aus Bleckede ist zu hören, dass nicht klar ist, was aus Einnahmen bei Festen oder einer Tombola wurde. Dass die Löcher in den Kassen nicht auffielen, erklären sich Eingeweihte damit, dass es mutmaßlich Querfinanzierungen zwischen den Vereinen gab.

Ein weiteres Verfahren lief vor dem Arbeitsgericht, ein Lüneburger Unternehmen hatte der Frau aufgrund von ihr zur Last gelegten Unregelmäßigkeiten gekündigt. Carlo Eggeling

© Fotos: ca


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