Briefwahl voraussichtlich ab 7. Februar 2025 möglich
von Hansestadt Lüneburg am 16.01.2025Bundestagswahl: Briefwahlbüro im Lüneburger Rathaus ab 20. Januar 2025 geöffnet - Briefwahl voraussichtlich ab 7. Februar 2025 möglich
HANSESTADT LÜNEBURG. – Am Sonntag, den 23. Februar, wird der Deutsche Bundestag neu gewählt. Allein in Lüneburg sind rund 58.000 Personen wahlberechtigt. Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl laufen auf allen Ebenen. Aufgrund der vorgezogenen Wahl bestehen geänderte Fristen. Die Ausgabe und der Versand von Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich frühestens ab dem 7. Februar beginnen. Auch eine Wahl im Briefwahlbüro ist erst ab diesem Tag möglich. Grund dafür ist der späte Druck und Versand der Stimmzettel an die Gemeinden. Unabhängig davon können Briefwahlunterlagen vorher beantragt werden. Dafür ist das Briefwahlbüro der Hansestadt Lüneburg ab Montag, den 20. Januar, geöffnet. Ein Überblick:
⇒ Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen der Stadt befinden sich in der Produktion. Sie sollten bis Ende Januar in den Briefkästen der Wahlberechtigten ankommen.
⇒ Briefwahl beantragen
Bewährter Service der Stadt: Auf den Wahlbenachrichtigungen findet sich ein QR-Code, der direkt zum Online-Wahlscheinantrag auf der städtischen Homepage führt.
Die Seite kann (ab 21. Januar) natürlich auch direkt aufgerufen werden unter:
http://www.hansestadt-lueneburg.de/wahlen2025
Für den Online-Wahlscheinantrag werden zwingend Angaben aus der Wahlbenachrichtigung benötigt (Nr. im Wählerverzeichnis/Wahlbezirksnummer). Bei Nutzung des personalisierten QR-Codes sind diese Daten bereits hinterlegt.
⇒ Ein Antrag auf Briefwahl kann auch postalisch gestellt werden (nähere Hinweise auf der Wahlbenachrichtigung) oder persönlich im Briefwahlbüro. Nach Möglichkeit sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung (mit dem ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite) sowie einen Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Das erleichtert die Antragsbearbeitung und vermeidet ggf. die Wartezeit im Briefwahlbüro.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahl natürlich erst nach Erhalt aller Unterlagen, insbesondere der Stimmzettel, möglich ist. Eine Herausgabe im Briefwahlbüro bzw. postalische Versendung wird voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 erfolgen.
Wer bei der Briefwahl entsprechende Postrisiken vermeiden will, der sollte zu gegebener Zeit das Briefwahlbüro persönlich aufsuchen, um direkt vor Ort zu wählen. Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Briefwahl kann es zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten kommen. Es ist auch möglich, die Unterlagen mitzunehmen und z.B. zuhause zu wählen.
Empfehlung: Wer ganz sichergehen will, sollte nach Möglichkeit keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, sondern am Wahlsonntag unmittelbar im Wahllokal von seinem Wahlrecht Gebrauch machen.
wichtiger Hinweis: Wer bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann ohne den Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen.
⇒ Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) ist über die Waagestraße und den Rathausgarten erreichbar und barrierefrei zugänglich.
Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 10 bis 13 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 10 bis 13 Uhr sowie 14 bis 17 Uhr; freitags durchgehend von 10 bis 15 Uhr.
Telefonischer Kontakt zum Briefwahlbüro für Rückfragen: (04131) 309-3200.
⇒ Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wer bis zum 31. Januar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Briefwahlbüro melden und nachhaken. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, aber die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann spätestens bis zum 7. Februar schriftlich Einspruch einlegen und einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Nähre Informationen zum Wahlrecht und unter welchen Voraussetzungen im Ausland lebende Deutsche an der Bundestagswahl teilnehmen können, finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter http://www.bundeswahlleiterin.de sowie auf der Homepage der Stadt unter https://www.hansestadt-lueneburg.de/rathaus/politik/bundestagswahl-2025.html.
Weitere Auskünfte zur Briefwahl und zum Wählerverzeichnis erteilt das Briefwahlbüro.
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