Lüneburg, am Sonntag den 22.02.2026

Briefwerbung von Primastrom sorgt für Irritation

von Verbraucherzentrale am 27.02.2024


Verbraucherzentrale Niedersachsen prüft rechtliche Schritte

·       primastrom GmbH ruft Verbraucherinnen und Verbraucher fragwürdig zu Anruf auf

·       Betroffene sollten am Telefon niemals Daten wie Zählernummern herausgeben

·       Vertrag ist nur nach schriftlicher Erklärung der Kundin oder des Kunden wirksam

Hannover, 27.02.2024 – Die primastrom GmbH sorgt derzeit mit Werbeschreiben erneut für Irritationen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Bereits in der Vergangenheit wurde postalisch versucht, potenzielle Neukundinnen und -kunden dazu zu bringen, selbst beim Energieversorger primastrom anzurufen. Denn Telefonwerbung ohne Einwilligung ist verboten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, wie Betroffene am besten mit der Situation umgehen und wie sich untergeschobene Verträge im Allgemeinen verhindern lassen.

„Bitte um Rückruf! Es geht um Ihre Stromversorgung. Ihre Mithilfe ist erforderlich“, heißt es in dem Schreiben, das Verbraucherinnen und Verbraucher aus Niedersachsen aktuell wieder von primastrom erhalten. „Betroffene sind zu Recht irritiert“, meint René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und erläutert: „Die Wortwahl suggeriert, dass sich Angeschriebene unbedingt aktiv zurückmelden müssen. Eine Identifikationsnummer im Briefkopf erweckt zudem den Anschein, dass bereits eine Kundennummer bestünde.“ Ein solcher Trick, um das Verbot von Werbeanrufen ohne Einwilligung zu umgehen, sei absolut fragwürdig. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen prüfe daher rechtliche Schritte gegen das Unternehmen.

Tipp: Werbeschreiben ignorieren und Zählernummern nicht herausgeben
Wer einen Brief erhalten hat, sollte sich von dem Aufruf nicht irritieren lassen, rät der Energierechtsexperte. Das Werbeschreiben könne ohne weitere Folgen ignoriert werden. Ein weiterer Tipp: Grundsätzlich sollte am Telefon niemals die eigene Zählernummer herausgegeben werden. Denn sobald ein Unternehmen diese kennt, kann es Kundinnen und Kunden ohne Zustimmung beim bisherigen Versorger abmelden. Damit ist zwar noch kein neuer Vertrag zustande gekommen, aber die Abmeldung beim alten Anbieter kann bereits viel Ärger und Umstände bereiten.

Energieliefervertrag bedarf der Textform
Einige Anbieter versuchen noch immer, Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge unterzuschieben. „Seit Juli 2021 kann ein Energieliefervertrag nicht mehr nur telefonisch oder mündlich abgeschlossen werden – die Textform ist gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt Zietlow-Zahl. Damit ein solcher Vertrag wirksam wird, müssen daher ein Angebot des Versorgers und eine Erklärung der Kundin oder des Kunden – jeweils schriftlich – erfolgen. Wer einen Vertragsabschluss auf diese Weise nicht bestätigt hat, sollte schriftlich darauf hinweisen sowie vorsorglich den Widerruf und die Anfechtung des Vertrags erklären. Hierbei unterstützt auch der Musterbrief Nachweis angeblicher Vertragsschluss der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen –
vor Ort, per Video und Telefon: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

© Fotos: Pixabay


Kommentare Kommentare

Kommentar von Ellen Schaarschuh
am 18.02.2026 um 19:18:29 Uhr
Ich habe so einen Vertrag mit prima Strom abgeschlossen,aber noch innerhalb der Widerrufsfrist meinen Vertrag Widerrufen. Das habe ich per Email geschrieben. Ein Nachweis gibt es davon auch. Jetzt schreibt mir Primastrom das ich vertraglich bis zum 15.5.2026 noch gebunden bin.Aber ich habe bis jetzt meinen Strom von Eon Strom Plus bezogen.Jetzt schicken dir mir ein günstigeres Stromangebot. Mit einem Formular das ich widerrufen kann. Aber ich beziehe kein Strom von Primastrom. Was soll ich jetzt tun? Alles ignorieren?
Antwort von Lüneburg Aktuell
am 18.02.2026 um 23:22:02 Uhr
Guten Tag,
Wir können nicht helfen. Ein Ansprechpartner wäre die Verbraucherzentrale. Gruß, LA


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