Bürger stellen Ausgewogenheit von ARD und ZDF infrage
von Carlo Eggeling am 15.12.2025Allein sieben Verfahren verhandelte die Richterin am Montag in gleicher Sache: Bürger wehren sich vor dem Verwaltungsgericht dagegen, automatisch Gebühren für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen. Die Begründung ist ähnlich: Das Programm sei nicht ausgewogen, die Vielfalt der Meinungen sei nicht gegeben. Vier Richter würden sich mit diesen Fällen beschäftigen, jeder habe rund zu verhandeln, hieß es im Gerichtssaal auf Nachfrage. Der Druck ist also hoch.
Nun empfinden Menschen seit Jahrzehnten die quasi Zwangsmitgliedschaft und die sogenannten GEZ-Gebühren als falsch und wollen nicht zahlen. Doch die Verweigerer, die im Zweifel durch die Sender von ARD und ZDF und ihre Einzugsabteilung mit Verfahren zur Kasse gezwungen werden, haben Auftrieb durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht bekommen, das die bislang eindeutig wirkende Rechtslage infrage stellt und damit für eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 eine neue Bewertung möglich erscheinen lässt.
Mitte Oktober urteilten die Leipziger Juristen, "wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt", könne es sein, dass die "Beitragspflicht" in der jetzigen Form nicht mehr bestehe.
Allerdings liegt die Messlatte dafür hoch. Das Bundesverwaltungsgericht teilt dazu mit: "Vor diesem Hintergrund ist die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erst dann in Frage gestellt, wenn das aus Hörfunk, Fernsehen und Telemedien bestehende mediale Gesamtangebot aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt erkennen lässt."
Eben darum ging es auch am Montag vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht. Die Richterin machte deutlich, dass es eher unwahrscheinlich sein dürfte, dass die Kläger Erfolg haben dürften. Schlicht: Nur Kritisieren reiche nicht, es bedürfe eines Gutachtens. Das müsse über mindestens zwei Jahre das Gesamtangebot der Sendeanstalten, also TV, Radio, Mediatheken und Streamingangebot, auswerten und dann eben nachweisen, dass das Angebot nicht den angelegten Kriterien genüge. So ein Gutachten müsse der Kläger bezahlen.
Eine Klägerin widersprach, sie hatte sich, wie andere auch, ein Mustervorgehen der GEZ-Gegner aus dem Internet besorgt. Die Argumentation, organisatorisch und strukturell seien die Sender nicht richtig aufgestellt, das Angebot sei nicht ausgewogen, das Gutachten müsse durch die Justiz beigebracht werden, weil es um eine grundsätzliche Frage gehe.
Erwartungsgemäß wies eine Vertreterin des beklagten NDR die Argumentation zurück, der Vorwurf mangelnder Ausgewogenheit treffe nicht zu und sei auch nicht belegt. Die Richterin will ihre Entscheidung in den kommenden zwei Wochen treffen. Sie betonte, dass der Klägerin nach einem Urteil der Weg in die nächste Instanz offenstehe, also zum Oberverwaltungsgericht. Damit scheint das Gericht generell zu rechnen, weil diese Einschätzung auch in anderen Verfahren fiel.
Eine Nachfrage bei der Pressestelle der Verwaltungsgerichts ergab, dass bereits mehrere Verfahren geführt wurden. Morgen will das Gericht in einer Presseerklärung mitteilen, welche Entscheidungen gefallen sind und wie die Begründung ausgefallen ist.
Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich überwiegend aus Gebühren. Pro Haushalt und Monat sind in der Regel 18,36 Euro fällig. 2024 kamen so mehr als 8,7 Milliarden Euro zusammen. Ohne Gebühren dürfte das System in jetziger Form kaum überlebensfähig sein. Carlo Eggeling
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