Lüneburg, am Freitag den 19.12.2025

Dahlenburger Schweigen — und Verwunderung

von Carlo Eggeling am 17.12.2025


In Dahlenburg scheinen Verwaltung und Politik anders zu funktionieren als in den anderen Gemeinden des Landkreises, stelle ich dort Anfragen erhalte ich keine Rückmeldung. Ich habe einen Fragenkatalog an Samtgemeindebürgermeisterin Uta Kraake als Chefin des Rathauses geschickt, keine Reaktion. Es geht um eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie und um die Tostergloper Kita, in der seit Monaten Betreuungszeiten ausfallen, in der es Streit ums Personal gibt, in der zwei Elterngruppen zu gegenteiligen Haltungen kommen. Kurz: Es brennt unterm Dach. LA hat mehrfach berichtet.

Auch Bürgermeister Uwe Meyer (CDU) findet Fragen offensichtlich blöd. Überdies scheint er seine Aufgaben als Bürgermeister und Vorsitzender des Rates nicht zu kennen. Was eigenartig anmutet, da der Landkreis mir und damit ihm den entsprechenden Passus der Niedersächsischen Kommunalverfassung nennt. Zudem gibt er Hinweise, die bar jeder Logik sind. Wie kann das sein, dass jemand politische Verantwortung für rund 5600 Bürger bei einer Wahl sucht und übertragen bekommt, der mutmaßlich nicht versteht, was Verantwortung und Aufgaben bedeuten?

Der Landkreis gibt Herrn Meyer eine Hilfestellung. Die Antwort auf meine Anfrage: "Für die Entscheidung über die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Samtgemeindebürgermeisterin Uta Kraake ist der Samtgemeinderat Dahlenburg als Dienstvorgesetzter zuständig (§ 107 Abs. 5, Satz 1 NKomVG)."

Die Rechtslage könnte ihm erleichtern, am Donnerstagabend die Samtgemeinderatssitzung zu leiten. Zu der solle ich kommen, wenn ich Antworten möchte. Wörtlich Meyer: "was ist daran so schwer zu verstehen? Die Themen stehen auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Da lasse ich mich nicht von Ihnen dazu verleiten im Vorwege Aussagen zumachen. Und jetzt im Nachhinein auch nicht." Ein Blick auf die Tagesordnung zeigt allerdings, dass weder die Kita noch die Dienstaufsichtsbeschwerde darauf zu finden sind.

Damit sind wir das erste Mal bei der mangelnden Logik. Geschenkt. Skurril wirkt eher das Verständnis der Ratsvorsitzenden von Bürgernähe und Pressefreiheit. Ob sich das mit der Haltung der CDU zur Demokratie verträgt? Vielleicht mal ein Thema für den Kreisvorsitzenden Felix Petersen und Vorstand der Union.

Das waren die Fragen an Herrn Meyer, deren Antworten wahrscheinlich auch die Bürger und damit die Wähler interessieren dürften:
Wenn es also eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben hat, stellen sich Fragen:
Haben Sie das Thema diskutiert? Wenn nein, warum nicht?
Wer hat dann darüber befunden?
Haben Sie eine Stellungnahme von Frau Kraake eingeholt?
Was ist das Ergebnis aus allem?

Kommen wir nochmals zur Logik. Die Mail Herrn Meyers im Wortlaut: "Ihre penetrante Fragerei aus Ihrem Bürosessel in der Stadt. Begeben Sie sich bitte mal in unsere Samtgemeinde Vorort und hören sich die schweigende Mehrheit hier an." Die Frage liegt nahe: Wenn die Menschen angeblich schweigen, wie soll ich sie hören? Geschenkt. Meine Fragen resultieren daraus, dass manche nicht schweigen, sondern es schaffen mich in der Stadt anzurufen, zudem war ich vor Ort und habe mit Leuten gesprochen.

Die Fragen an Frau Kraake als Verwaltungschefin veröffentliche ich selbstverständlich auch. Vielleicht gibt es noch Antworten. In einem Rathaus kann ja mal etwas untergehen. Ansonsten kennt man in Dahlenburg sicher die Paragraphen 3 und 4 des Niedersächsischen Pressegesetzes:

§3 Öffentliche Aufgabe der Presse
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.

§4 Informationsrecht der Presse

(1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

(2) Auskünfte können verweigert werden, soweit durch sie die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder ihnen Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder sie ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzen würden oder ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet.

(3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse verbieten, sind unzulässig.

Die LA-Mail ans Rathaus Dahlenburg:

Ich wende mich erneut an Sie, da es eine neue Entwicklung bei den "Wurzelzwergen" geben soll. Nach meinen Informationen soll die bisherige Leiterin von Ihren Aufgaben freigestellt worden sein, die Stellvertreterin soll nun einfache Gruppenleitung sein. Erzählt wird, dass die Leiterin aber nach dem Sommer auf ihren Posten zurückkehren kann bzw. sie eine neue Aufgabe in der Kita erhält. Es soll entsprechende Stellenausschreibungen für Nachbesetzungen geben. Eltern beklagen sich, dass die Betreuung ihrer Kinder komplett oder zum Teil ausfällt.

Meine Fragen:
Wie ist der Stand in Sachen Personal?
Wie hoch sind die Ausfälle, was ist die Ursache?
Ist Abhilfe in Sicht?

Es hat aus der Elternschaft eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben, mit der sich der Samtgemeinderat befassen sollte. Nun habe ich mir erzählen lassen, dass Sie selber entsprechende Fragen des Landkreises dazu beantwortet haben.
Trifft das zu?
Gibt es ein Ergebnis?
Hat sich der Samtgemeinderat entsprechend geäußert?

Vielleicht sind das ja Themen, die auch die Parteien im Samtgemeinderat interessieren. Ich freue mich auf Stellungnahmen. Carlo Eggeling

© Fotos: Samtgemeinde Dahlenburg


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