Lüneburg, am Dienstag den 21.10.2025

Datenweitergabe: Einwohnende der Hansestadt können Widerspruch einlegen

von Hansestadt Lüneburg am 20.10.2025


HANSESTADT LÜNEBURG. – Das Bundesmeldegesetz erlaubt es den Meldebehörden, Daten aus dem Melderegister in bestimmten Fällen weiterzugeben. Das betrifft u. a. die Weitergabe innerhalb der Verwaltung oder an andere Behörden, wenn die Daten notwendig sind, um gesetzliche Aufgaben zu erfüllen. Die Meldebehörde darf aber auch beispielsweise Daten zu Alters- und Ehejubiläen an Presse und Rundfunk übermitteln, Adressdaten an Adressbuchverlage oder im Zusammenhang mit Wahlen Daten an Parteien und Wählergruppen weitergeben. Dieser Weitergabe können die Lüneburgerinnen und Lüneburger widersprechen. Darauf weist die Hansestadt Lüneburg hin.



Ein Widerspruch ist möglich gegen die Weitergabe von Daten

· an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,

· an Adressbuchverlage,

· an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (für den Versand von Infomaterial an Personen unter 18 Jahren),

· an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen,

· an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften.



Wer sich im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg mit seiner neuen Adresse anmeldet, bekommt ein entsprechendes Merkblatt ausgehändigt. Dieses ist auch als Aushang am Bekanntmachungsbrett vor Ort veröffentlicht. Der Widerspruch kann jederzeit – formlos oder per Vordruck – schriftlich beim Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, Postfach 2540 in 21315 Lüneburg erfolgen. Den entsprechenden Vordruck und die Möglichkeit, der Datenweitergabe online zu widersprechen, gibt es unter: https://www.hansestadt-lueneburg.de/buergeramt auf der städtischen Homepage. Gültig bleibt der Widerspruch bis auf Widerruf beziehungsweise bis zu einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde.

Anmerkung der Redaktion:
In vielen gesellschaftlichen Debatten wird Datenschutz als zentrales Gut betont – oft mit großer Vehemenz. Umso bemerkenswerter ist es, dass gerade bei der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden an Dritte – etwa Parteien, Religionsgemeinschaften oder Adressbuchverlage – kaum öffentlich darüber gesprochen wird. Der rosa Elefant des Datenschutzes steht in diesem Fall stillschweigend im Raum. Warum eigentlich?

© Fotos: Bild von succo auf Pixabay


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