Der Dauerkunde der Polizei
von Carlo Eggeling am 17.09.2024Wenn Polizisten den 46-Jährigen treffen, lohnt in der Regel eine Kontrolle: Zumeist hat der Mann Eigentumsverhältnisse verändert, er gilt als notorischer Dieb. Als Beamte den Lüneburger am Montagnachmittag am Berge stoppten, hatte der Mann ein teures Mountainbike der Marke Ghost bei sich. Das habe er sich von einem Freund geliehen, wollte der als drogenabhängig geltende Mann der Polizei weismachen. Die glaubt nicht daran. Ebenso wenig halten sie von der Geschichte, dass er ein weiteres Pegasus-Rad bei einem Freund untergestellt habe. Seins, hole er später ab. Beide Räder stehen bei der Polizei, die hofft, dass sich die wirklichen Eigentümer melden.
Der Mann ist "Dauergast" im Polizeibericht. "Er ist für Dutzende Taten gut", sagt Polizeisprecher Kai Richter. Bislang reichte es nicht für den Antrag auf einen Haftbefehl. Aus juristischer Sicht stehen die Vorwürfe nicht im Verhältnis, um eben einen Haftbefehl zu beantragen. Aus anderen Verfahren ergibt sich die Linie: Irgendwann hat ein Beschuldigter so viele Taten "auf dem Zettel", dass es für eine Anklage und eine Verhandlung reicht -- dann kann Knast anstehen.
Der Mann gehört zu den "Stammkunden" der Streife. Die Beamten haben immer wieder mit Menschen zu tun, die drogen- oder alkoholkrank oder beides sind, die zur Obdachlosenszene gehörten, die psychisch krank sind und dann auffallen. Carlo Eggeling
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