Lüneburg, am Donnerstag den 29.05.2025

Die Lüneburger FDP fordert von der Hansestadt Lüneburg einen Vorschlag zum zukünftigen Hebesatz

von FDP am 29.02.2024



Die Lüneburger FDP fordert von der Hansestadt Lüneburg einen Vorschlag zum zukünftigen Hebesatz der Grundsteuer B ab dem 1.1.2025 bis Ende Juni 2024.

Ab dem 01.01.2025 werden die durch das neue Verfahren
(Flächen-Lage-Modell) ermittelten Grundsteuermessbeträge für die Grundsteuer in der Hansestadt Lüneburg zu Grunde gelegt.
Diese können selbstverständlich von den alten
Grundsteuermessbeträgen der Grundstückseigentümer
abweichen.
"Durch die Änderung des Berechnungsmodells dürfen
Grundstückseigentümer nicht höher zur Kasse gebeten werden bei der Grundsteuer", betont FDP-Ratsherr Frank Soldan. Die FDP-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg stellt daher zur nächsten Ratssitzung am 29.02.2024 den Antrag, dass die Verwaltung eine Berechnung inkl. Vorschlag vorlegen soll, die die voraussichtlichen Einnahmen aus der Grundsteuer B nach dem alten und dem neuen Berechnungsmodell beinhalten.

Der Vorschlag soll berücksichtigen, dass die Einnahmen der
Hansestadt Lüneburg aus der Grundsteuer B – bezogen auf die zum Stichtag 31.12.2023 steuerpflichtigen Grundstücke -
insgesamt nicht steigen Im Durchschnitt der 941 Kommunen Niedersachsens betrug im Jahr 2022 der Hebesatz für die Grundsteuer B 445%, aber 490 %
in Lüneburg. "Sollten sich die Einnahmen aus den zum Stichtag 31.12.2023 steuerpflichtigen Grundstücke deutlich erhöhen, muss der Rat der Hansestadt Lüneburg über eine neue Festsetzung des Hebesatzes diskutieren", fordert FDP-Ratsherr Cornelius Grimm.
Darüber hinaus beinhaltet der Antrag die Frage, zu wie vielen steuerpflichtigen Grundstücken in Lüneburg noch keine Grundsteuererklärungen zur Neuberechnung abgegeben wurden. Ebenfalls soll die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg dem Rat mitteilen, in welchen Gebieten Lüneburgs es zu einer Erhöhung des neuen Grundsteuermessbetrags um mehr als 10 %
gegenüber dem alten Betrag kommt.
"Mit der Grundsteuerreform dürfen nicht die Besitzer und
Besitzerinnen von kleineren Wohneinheiten und damit
einhergehend auch die Mieter und Mieterinnen von
kleineren Wohnungen übermäßig betroffen werden", betont
FDP-Ratsherr Frank Soldan. Dir Grundsteuer zählt zu den
umlagefähigen Aufwendungen, die Vermieter auf ihre Mieter umlegen dürfen. Es darf durch die Reform keine Welle von Mieterhöhungen in Lüneburg geben.
"Jetzt ist es wichtig, dass wir ausreichend Informationen von der Verwaltung erhalten, um im Rat der Hansestadt Lüneburg über die Höhe des Hebesatzes zu beraten", betont FDP-Ratsherr Cornelius Grimm.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

© Fotos: FDP


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