Lüneburg, am Montag den 06.10.2025

Die Verwaltung reagiert auf den Bericht von Lüneburg Aktuell und sagt: ALLES IST GUT !

von Hansestadt Lüneburg / Winfried Machel am 21.08.2025


Pressemittelung der Hansestadt Lüneburg:

Bauprojekt im Senkungsgebiet: Hansestadt beantwortet wichtige Fragen

Hansestadt Lüneburg. Zwischen 30 und 70 Metern tief liegt das Salz im Lüneburger Salzstock. Darüber erstreckt sich - rund 1,8 Quadratkilometer groß - das Senkungsgebiet, das als Folge des Salzabbaus entstanden ist. Bauvorhaben in diesem Bereich sind stets mit besonderen Herausforderungen verbunden, da es im Senkungsgebiet Erdbewegungen gibt. Anwohnende fragen sich, wie Bauarbeiten sich auf das Senkungsgeschehen und die eigenen Häuser auswirken.

Aktuell wird über ein Projekt am Schanzenweg/Vor Mönchgarten diskutiert. Das Grundstück liegt im Senkungsgebiet. Hier plant ein privater Bauherr Umbauten und mehrere Neubauten, entstehen sollen etwa 100 Wohnungen.

Warum hat die Hansestadt das Bauprojekt genehmigt?

Die Bauaufsicht hat das Vorhaben intensiv geprüft. Vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre.

„Wir haben in dieser Zeit viele Gespräche geführt, das Bauvorhaben der Politik vorgestellt und uns eng mit Senkungsexperten abgestimmt“, sagt Stadtbaurätin Heike Gundermann. Alle Voraussetzungen für eine Genehmigung seien erfüllt.

Zudem entspreche das Projekt der städtischen Strategie, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, indem bestehende Flächen verdichtet und mit der Entwicklung neuer Flächen sparsam umgegangen wird.

Wirkt sich das Bauvorhaben auf das Senkungsgeschehen aus?

Das Vorhaben wurde mit dem Geologe Thorsten Trapp abgestimmt, der die Stadt seit vielen Jahren berät. Er hält Auswirkungen auf das Senkungsgeschehen für ausgeschlossen. Die Prozesse, die Senkungen verursachen, finden in großer Tiefe statt – am Ochtmisser Kirchsteig nachweislich unterhalb von 120 Metern. Bauarbeiten an der Oberfläche beeinflussen diese Vorgänge nicht.

Schon im Verfahren zum Bauvorbescheid hatten Nachbarn ihre Sorgen geäußert. Daraufhin lud die Stadt zu einem Gespräch mit der Senkungsbeauftragten und dem Geologen ein.

Stimmt es, dass dort eine mehrstöckige Tiefgarage entstehen soll?

Nein. Eine mehrstöckige Tiefgarage ist dort nicht geplant. Auch die Behauptung, dass bis in 18 Metern Tiefe gebohrt werde, ist falsch.

Geplant ist ein Untergeschoss in 3 bis max. 4 Metern Tiefe. Dieser Bereich muss ohnehin ausgehoben werden, da laut Baugrundgutachten locker gelagerter Schutt vorhanden ist. Um die Standsicherheit zu gewährleisten, muss dieses Material entfernt werden.

So entsteht ein Untergeschoss mit Kellerräumen, Fahrradstellplätzen, Räumen für Haustechnik sowie Stellplätzen für Autos.

Welche Auflagen gibt es für den Bauherrn?

Weil das Grundstück im Senkungsgebiet liegt wird der Standsicherheitsnachweis, den der Bauherr vorlegen muss, von einem externen Prüfingenieur geprüft.

Außerdem sind während der Ausführungsplanung weitere geologische Untersuchungen vorgesehen, um mögliche Risiken auszuschließen.


Wie sind Anwohnende abgesichert?

Die Stadt hat dem Bauherrn ein Beweissicherungsverfahren empfohlen, das er auch umsetzt. Es dient dazu, mögliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Nachbarn prüfen zu können. Eine rechtliche Grundlage, ein solches Verfahren verpflichtend anzuordnen, gibt es im öffentlichen Baurecht jedoch nicht.


Darüber hinaus hat der Bauherr der Stadt zugesichert, weitere geologische Prüfungen des Bodens durchzuführen (siehe oben).


Weitere Infos zum Thema Lüneburger Senkungsgebiet sind auf der städtischen Homepage unter www.hansestadt-lueneburg.de/senkung zu finden.


Anmerkung von Winfried Machel (LÜNEBURG AKTUELL)

Die Stadt betont, dass Anwohnende abgesichert seien. Doch wie tragfähig ist diese Sicherheit wirklich? Eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro klingt nach einem zarten Schutzschirm – kaum geeignet, um im Ernstfall Forderungen in ganz anderer Größenordnung zu decken. Wenn also durch Senkungsschäden Ansprüche in massiven Höhen entstehen sollten: Wer trägt am Ende die Verantwortung, wenn das Kapital der GmbH nicht reicht?

© Fotos: Carlo Eggeling


Kommentare Kommentare

Kommentar von Oliver Webler
am 21.08.2025 um 16:35:57 Uhr
Wer sind die Senkungsexperten? Mir ist nur einer bekannt, Herr Trapp. Dieser wird seit Jahren von der Stadt bezahlt. Er hat während dem Termin, der hier erwähnt wird nicht gesagt das eine Senkung ausgeschlossen ist. Ganz im Gegenteil hat er empfohlen, sofort, also vor 2 Jahren, rund um das Gebiet Messpunkte zu setzen, was leider nicht geschehen ist. Warum? Auf Anfrage konnte mir leider von der Stadt nicht versichert werden, das der einzige Messpunkt welcher an dem Grundstück liegt, erhalten bleibt, was für eine Beweissicherung sehr wichtig wäre. Weiter ist immer die Rede von (weiteren) Gutachten. Diese wurden den Anwohnern, wie auch übrigens die Einsicht in die Bauakte verwehrt. Ich bitte um Stellungnahme der Stadt zu den beiden Punkten.
Kommentar von Anton Wildung
am 22.08.2025 um 09:51:49 Uhr
Mit einem solchen Video, wie es nun auf sozialen Medien veröffentlich wurde, macht es sich die Stadt Lüneburg denkbar einfach. Ein offener Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern, die direkt von diesem Bauvorhaben betroffen sind, wäre deutlich interessanter und vor allem transparenter gewesen – der Weg zur Klingel wäre schließlich keine 20 Meter weiter gewesen.

Besonders kritisch ist die Dimension des Projekts: Wo heute lediglich zwei Einfamilienhäuser stehen, sollen künftig 83 Wohnungen entstehen. Dieser massive Eingriff verändert die Struktur des gesamten Quartiers grundlegend.

Das Verfahren und das Vorhaben selbst wirken zudem durchzogen von schwer nachvollziehbaren Entscheidungen. Eine Tiefgarage für lediglich 25 Autos soll angeblich sämtliche Senkungsschäden verhindern. Doch die Realität zeigt: Senkungsschäden treten im Umfeld zunehmend auf und machen ganze Häuser unbewohnbar. Es ist mehr als fraglich, ob ein Bodengutachten diese Risiken tatsächlich ausschließen kann.

Statt klarer Verantwortung wird dem Vorhabenträger lediglich eine „Beweissicherung“ empfohlen. Dabei stellt sich die Frage, wo hier die Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner bleibt. Wer entschädigt die Eigentümer, deren Häuser über Jahrzehnte hinweg mit harter Arbeit finanziert und von Familien belebt wurden? Es zeichnet sich ein Rechtsstreit ab, den der einzelne Bürger kaum finanzieren kann.

Hinzu kommt: Das Bauvorhaben fügt sich nach §34 BauGB nicht in die bestehende Umgebung ein. Bereits 2007 wurden in diesem Bereich Bauprojekte aufgrund des Senkungsrisikos untersagt. Immer stärker entsteht der Eindruck, dass Gewinnmaximierung im Wohnungssektor über den Interessen der Bürger steht – und dass sich die Stadt einseitig auf die Seite des Projektträgers stellt.
Kommentar von M. Adank
am 22.08.2025 um 10:21:46 Uhr
Sie wollen nicht ernsthaft in einem Senkungsgebiet, wo keine 50m entfernt Häuser wegen Senkungen abgerissen werden müssen und im Schanzenweg nur Ein- und Zweifamilienhäuser stehen, dieses Ungetüm genehmigen. Wenn da 100 Wohnungen entstehen, wo sollen denn die Autos parken, welche keine der 25 Stellplätze haben, geschweige denn, dass die Lauensteinstraße sowie der Schanzenweg so schmal sind, dass der Müllwagen manchmal gar nicht durchfahren kann? Und wie kommen denn die Bewohner der neuen Wohnungen des ehemaligen Krautwaldgebäudes zu ihren Wohnungen? Das ist doch alles gar nicht durchdacht!
Kommentar von Joachim Ehret
am 25.08.2025 um 07:35:37 Uhr
Auch ich bin unmittelbarer Nachbar dieses Neubau Projektes im Schanzenweg. Im Gegensatz zu der Bauvoranfrage wurde ich über die Baugenehmigung NICHT informiert. Erst durch LA und andere Nachbarn habe ich davon erfahren, und somit war die Möglichkeit für einen Widerspruch verstrichen. Hat das Bauamt hier einen Formfehler begangen?
Gegen den Bauvorantrag hatte ich Widerspruch eingelegt, der natürlich kostenpflichtig abgelehnt wurde.


Kommentar posten Kommentar posten

Ihr Name*:

Ihre E-Mailadresse*:
Bleibt geheim und wird nicht angezeigt

Ihr Kommentar:



Lüneburg Aktuell auf Facebook