Lüneburg, am Donnerstag den 29.05.2025

Pressemeldung:DIE NEUE GRUNDSTEUER IST DA

von Winfried Machel am 25.01.2025


Grundsteuer-Ärger? So helfen wir Ihnen aktuell! Wichtige Information für unsere Mitglieder!

Den ausführlichen Mustereinspruch zur Grundsteuer mit den Ergebnissen des Gutachtens von Prof. Dr. Gregor Kirchhof können Sie bei Ihren Landesverbänden anfordern. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Mittlerweile wurden die ersten von uns begleiteten Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht.

Aktuelle Aktenzeichen der Klagen: Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23, BFH: II R 3/25 Finanzgericht Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23, BFH: II R 25/24Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 GrFinanzgericht Sachsen: 5 K 612/24; Revision wird erhoben, 5 K 613/24, 5 K 614/24 und 5 K 615/24Aktueller Stand Finanzgericht Berlin-Brandenburg 3 K 3141/23 Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage abgewiesen. Die Urteilsbegründung folgt. Das Verfahren wird beim Bundesfinanzhof in München unter dem Az. II R 3/25 geführt. Aktueller Stand Finanzgericht Köln 4 K 2189/23 Das Finanzgericht Köln hat im September mit seinem Urteil deutlich gemacht, dass es keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die neuen Bewertungsvorschriften im sogenannten Bundesmodell sieht. Die Revision wurde zugelassen und wurde fristgerecht und ohne Begründung erhoben. Die Begründung wird bis Ende Januar 2025 nachgereicht. Das Verfahren wird beim Bundesfinanzhof in München unter dem Az. II R 25/24 geführt. Aktueller Beschluss zu weiteren Klagen Der Bundesfinanzhof hat die Beschwerden des Finanzamts als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschlüsse vom 27.05.2024, Az. II B 78/23 und Az. II B 79/23 ). Es verbleibt somit bei der Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Grundsteuerwertbescheide für die Eigentümer (das klagende Ehepaar). Da diese von der Vollziehung ausgesetzt sind, müssen auch die künftig ergehenden Grundsteuerbescheide als Folgebescheide von der Vollziehung ausgesetzt werden. Die Eigentümer müssen zunächst keine neue Grundsteuer zahlen. Der Bundesfinanzhof hat die Aussetzung der Vollziehung mit einfachrechtlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide begründet. Diese Zweifel stützt er darauf, dass die Bewertungsvorschriften so verfassungskonform ausgelegt werden müssten, dass der Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes zugelassen werden müsse. Nur so sei die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Der BFH hat ausdrücklich keine Aussage zu der Verfassungsmäßigkeit bzw. zu den verfassungsrechtlichen Zweifeln des FG getroffen. Dies war aus seiner Sicht nicht notwendig. Die Frage der Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Bewertungsvorschriften wird somit im Hauptsacheverfahren weiterverfolgt werden müssen. Noch sind keine Verfahren beim BVerfG anhängig. Wir rechnen aber damit, dass ein Finanzgericht in unseren Musterverfahren vorlegen wird. Wann das sein wird, wissen wir nicht. Wir streben weiter eine höchstrichterliche Klärung an. Haben Sie Ihren Grundsteuerbescheid erhalten und möchten jetzt Einspruch einlegen? Dann stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite! Denn genau für diesen Schritt stellen wir einen Mustereinspruch zur Verfügung – umfassende Informationen dazu haben wir in unserem INFO-Service Nr. 9. Wollen Sie regelmäßig auf dem neuesten Stand zu den Musterverfahren bleiben, dann abonnieren Sie einfach unseren kostenfreien Newsletter. Hier erfahren Sie auch alles rund um andere Steuer- sowie Haushaltsthemen.



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