Ein Haus(ver)Kauf mit Tücken
von Carlo Eggeling am 28.10.2025Einig waren sich die Juristen in einem Punkt, in diesem Fall sei alles schief gelaufen. Wie das Ganze ausgehen wird, bleibt wohl ungewiss, denn beide Seiten betonen, sie hätten kein Geld für Zahlungen. Eine von den schlechten Geschichten, die das Leben schreibt. Vor dem Landgericht ging es um den Verkauf eines Hauses im Jahr 2019 in Bergen/Dumme. Fünf Wohneinheiten, 400 Quadratmeter Wohnfläche 2500 Quadratmeter Grundstück. Da die Käuferin die Summe nicht im Stück aufbringen konnte, vereinbarten der Lüneburger Verkäufer und die Frau einen Mietkauf.
Nicht ungewöhnlich. Ein Notar beurkundete den Vertrag. Vor Gericht stellte sich heraus, der Fachmann hat womöglich nicht besonders sorgfältig gearbeitet. Denn die Vereinbarung hat das menschliche Ende nicht wirklich im Blick. Die Käuferin starb. Erben hat sie nicht, so kommt ein behördlich bestellter Nachlassverwalter zum Zuge. Was passiert mit dem Haus irgendwo im Nirgendwo? Keine Mietzahlungen mehr, aber noch einiges offen.
Verwalter und Verkäufer verhandelten. Es war nicht ganz klar, warum, jedenfalls soll das Ergebnis so sein, dass der Verkäufer das Haus zurückbekommt -- allerdings müsste er die geleisteten Mietzahlungen zurücküberweisen. Alles in allem knapp 70 000 Euro. "Die habe ich nicht", sagte er. Außerdem habe die Frau das Haus doch genutzt, das müsse berücksichtigt werden.
Da hatte die Richterin Zweifel, und der Nachlassverwalter sagte Nein, der Vertrag sei eindeutig. Der Verkäufer und seine Gattin reagierten verzweifelt und wütend. Die Käuferin habe in dem Haus angefangen zu renovieren oder Tabula rasa gemacht, Sanitäranlagen seien herausgerissen worden, mit der Heizung gebe es Probleme. Ein Wertverlust. Die Summe zu hoch, die Nutzung nicht bedacht, das könne nicht Recht und Gesetz sein. Scheinbar doch. Mehrmals: "Wir haben das Geld nicht." Sie wären ruiniert. „Das sollte unsere Rente sein.“
Die Richterin stellte einiges infrage. Unter anderem, ob der Mietzins angemessen gewesen sei beziehungsweise jetzt zu Grunde gelegt werden könne, zudem sei das Haus mutmaßlich nicht viel wert, denn ein Gebäude habe eine Lebensdauer von 80 bis 100 Jahren. Der Bau stammt aus dem Jahr 1844. Der Einwand, dann wären denkmalgeschützte Häuser wie in der Lüneburger Altstadt wertlos, verpuffte irgendwie.
Die Richterin bemühte sich um eine gütliche Einigung, die Anwältin des Verkäufers ebenfalls, die auf die "unglückliche" Vertragslage hinwies auch. Vergeblich, bei ihren Mandanten keine Bewegung. Auf der des Nachlassverwalters auch nicht, er wolle Bares sehen, ob Erben da seien oder nicht.
Mitte November soll es ein Urteil geben. Den Konflikt dürfte es kaum lösen. Ein Haus im Irgendwo, und keine Lösung in Sicht. Irgendwie. Carlo Eggeling
Die Bilder stellt der Verkäufer zur Verfügung
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