Lüneburg, am Montag den 18.08.2025

Ein Jahr nach tragischem Tod — Festnahme

von Carlo Eggeling am 16.08.2024


Mehr als ein Jahr nach dem tragischen Tod einer 46-Jährigen in Uelzen hat die Polizei den mutmaßlichen Täter festgenommen. Es handelt sich um einen 40-Jährigen, dessen DNA-Spuren Spezialisten an einem Base-Cap sichern konnten, das am Tatort gefunden wurde. Nach Informationen von Lüneburg aktuell soll der Mann in Uelzen gelebt haben, nach der dem Tod der Frau im Juli vergangenen Jahren soll er in die Nähe von Rostock gezogen sein.

In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es dazu lediglich, dass der Beschuldigte am Donnerstag an seinem Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern festgenommen worden sei. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lüneburg, Jan Christoph Hillmer: "Gegen ihn besteht der dringende Verdacht eines Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Von einem Tötungsvorsatz wird nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen derzeit nicht ausgegangen." Der Mann sitzt in Untersuchungshaft, die Justiz sieht eine Fluchtgefahr.

Wie berichtet, war die Frau am 12. Juli 2023 am Einkaufsmarkt an der Karlstraße in Uelzen überfallen worden, der Täter, der auf einem Rad unterwegs war, hatte ihr ihre Tasche entrissen, dabei stürzte die 46-Jährige und erlitt so schwere Verletzungen, dass sie kurze Zeit später starb. Die Polizei fahndete erfolglos. Die üblichen Annahmen führten nicht zu einem Verdächtigen: Handtaschenraub zählt zu den typischen Delikten der Beschaffungskriminalität -- Klauen, um die Sucht zu finanzieren.

Der DNA-Treffer und die Redseligkeit des nun verhafteten Mannes führten auf seine Spur. Laut Hillmer soll er einer Bekannten gegenüber eingeräumt haben, dass er mit der Tat zu tun habe. Der Staatsanwalt wollte keine Stellung nehmen zum Thema Droge. Die Hintergründe müssten durch weitere Befragungen geklärt werden. Carlo Eggeling

Zur Info:

§ 251 StGB (Raub mit Todesfolge) regelt:

„Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren."

© Fotos: ca / Symbolbild


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