Lüneburg, am Donnerstag den 28.03.2024

Ein Wirt mit Problemen

von Carlo Eggeling am 30.01.2023


Das Insolvenzverfahren läuft seit Jahren, nun aber hat das Insolvenzgericht einem Lüneburger Wirt die sogenannte Restschuldbefreiung versagt. Das ist nach Einschätzung eines renommierten Lüneburger Insolvenzverwalters ungewöhnlich. Denn normalerweise kooperieren Schuldner mit dem Verwalter und den Gläubigern, am Ende eine Wohlverhaltensphase werden ihn dann Verbindlichkeiten erlassen.

Angeblich soll der Mann, der einst mehrere Lokale in der Innenstadt betrieben hatte, ein Arbeitsverhältnis für eher niedrige Tätigkeiten gehabt haben, tatsächlich aber einen normalerweise höher bezahlen Job ausüben. Im Gericht hatte der damals Angeklagte erklärt, er lebe von einem Minimum, seine Familie zahle beispielsweise seine Miete. Der Mann, der wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, dürfte so aus Sicht seiner Gläubiger nicht genug getan, um seine Schuldenlast abzutragen.

Die Auswirkungen der Erklärung dürften nach Einschätzung des Insolvenzverwalters überschaubar sein. Die Schulden blieben bestehen, da der Mann offenbar nur ein geringes Einkommen erzielt, machten Pfändungen wenig Sinn.   ca

© Fotos: Pixabay


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Kommentar von T
am 30.01.2023 um 20:15:06 Uhr
Wie schade für den Mehmet


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