Fehlstellung
von Carlo Eggeling am 14.07.2023Seit ein paar Wochen steht an der Bockelmannstraße in Höhe des Containerdorfs ein VW. Die Kennzeichen fehlen, ein rot-weißes Flatterband mit der Aufschrift Polizeiabsperrung wirkt wie eine Warnung, ein roter Aufkleber des Ordnungsamtes mit dem Datum 30. Juni macht darauf aufmerksam, dass der Wagen verschwinden muss. Offensichtlich hat das den Eigentümer bis jetzt nicht beeindruckt.
Wie geht die Stadt mit "Auto- und Fahrradleichen" um, die ja an vielen Stellen Bockelsberg und Ochtmissen zu finden sind? Im Rathaus antwortet Sprecherin Ann-Kristin Jenckel. Vergangenes Jahr ließ das Ordnungsamt zehn abgemeldete Autos abschleppen. Die Kosten, im Zweifelsfall auch für die Entsorgung, muss der Eigentümer zahlen. Doch ab und an bleibe die Stadt auf den Kosten sitzen: "Pro Jahr haben wir durchschnittlich ein Fahrzeug, dessen Halter wir nicht ermitteln können." Dazu kommen pro Jahr rund 150 bis 200 Fahrräder, die durch städtische Kollegen eingesammelt werden.
Und wie geht die Verwaltung vor? "Sobald dem Ordnungsdienst ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Raum auffällt oder uns ein abgemeldetes Fahrzeug gemeldet wird, kleben wir eine rote Plakette mit einer einmonatigen Frist bis zur Entfernung des Fahrzeugs auf die Windschutzscheibe", erklärt die Sprecherin. "Gleichzeitig ermitteln wir den zuletzt registrierten Halter und schreiben diesen an. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb dieser Frist entfernt, wird es abgeschleppt und beim Abschleppunternehmen sichergestellt. Die Kosten dafür werden dem zuletzt gemeldeten Halter in Rechnung gestellt."
Zudem gelte: Zugelassene Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Verkehrsraum unbegrenzt lange stehen. Ausgenommen davon sind Anhänger. Diese dürfen maximal zwei Wochen ununterbrochen an einer Stelle stehen, ohne bewegt zu werden.
Bei Fahrrädern sei es schwieriger die Eigentümer zu ermitteln. Fahrräder oder Fahrradteile, die offensichtlich nicht mehr zu gebrauchen seien, würden regelmäßig von der städtischen Servicegesellschaft AGL entfernt und entsorgt. Andere „fehlgeparkte“ Räder, die stören oder aufgrund von Veranstaltungen umgeparkt werden müssten, würden rechtzeitig mit einer Banderole versehen und dann bei der Hansestadt eingelagert. Werden diese Fahrräder nicht abgeholt, werden sie nach einer Aufbewahrungsfrist in der Regel vom versteigert oder anderweitig verwertet. Carlo Eggeling
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am 16.07.2023 um 15:07:50 Uhr