Lüneburg, am Mittwoch den 14.05.2025

Flucht vor den Flammen — welche Rechte haben Urlauber?

von Carlo Eggeling am 25.07.2023


Die fünfköpfige Gruppe hat sich auf Rhodos gerade noch in Sicherheit bringen können, das Quintett flüchtete vor dem Waldbrand. Sabine Oppen-Schröder kennt die Geschichte, weil sich die Gruppe an die Lüneburger Verbraucherzentrale gewandt hat und um Auskunft bat. Die Beraterin schildert das Los der Urlauber: Sie waren am Freitag auf der griechischen Insel gelandet und in ihr Hotel gefahren, am nächsten Tag erreichten die Brände die Unterkunft. Die Touristen flüchteten an den Strand, liefen dort ein paar Kilometer, bis ein Einheimischer sie aufsammelte und wieder zum Flughafen brachte: "Am "Sonntag waren sie schon wieder in Deutschland."

Doch was ist mit dem abgebrochenen Urlaub, den Kosten für den Rückflug, den im Zimmer gelassenen verkohlten Koffern? Für die Urlauber gehe die Sache gut aus, zumindest finanziell. "Das Reiseunternehmen TUI erstatten die Kosten für die Reise und den Rückflug", sagt Sabine Oppen-Schröder. "Für das Gepäck kommt die Hausratversicherung auf."

Doch es laufe nicht in jedem Fall problemlos. So habe sich heute ein Paar erkundigt, das vom 10. August an Ferien auf Rhodos machen wollte. Doch die Berichte über die verheerenden Brände hatten die Reiselust vergehen lassen. Flug und Unterkunft zu stornieren sei hier aber nicht so einfach möglich: Das Reiseunternehmen habe erklärt, die beiden müssten 60 Prozent der Kosten tragen, wenn sie zu Hause bleiben wollten.

Der Hintergrund: Bis zum 10. August könne sich die Lage ändern, zudem liegt das Hotel nicht in den von Feuern betroffenen Gebieten. Es gelte für diesen Teil der Insel kein Reisestopp. Es heißt also abwarten, wie es zwei, drei Tage vor dem geplanten Reisetermin aussieht.

Generell gilt -- in Kürze -- was auf der Internetseite der Hamburger Verbraucherzentrale nachzulesen ist:

1. Gebuchte Pauschalreisen können bei Naturkatastrophen am Urlaubsort zum Zeitpunkt der Reise kostenfrei storniert werden.
2. Reise-Rücktrittskostenversicherungen springen in der Regel nur ein, wenn Reisende arbeitslos werden oder sie selbst beziehungsweise nahe Angehörige schwer erkranken oder sterben.
3. Werden persönliche Gegenstände durch ein Feuer in der Unterkunft zerstört, ist der Schaden regelmäßig durch die Hausratsversicherung abgedeckt. Carlo Eggeling

Wer mehr erfahren möchte, findet Informationen auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen Hamburg und Niedersachen:

https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/urlaubs-reiseaerger/waldbrand-im-urlaubsgebiet-was-ist-meiner-reise
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/freizeit-reise/reiserecht-faelle-hoeherer-gewalt

Die Zweigstelle Lüneburg ist zu erreichen unter: 04131 44957.

© Fotos: Verbraucherzentrale / ca


Kommentare Kommentare


Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.



Kommentar posten Kommentar posten

Ihr Name*:

Ihre E-Mailadresse*:
Bleibt geheim und wird nicht angezeigt

Ihr Kommentar:



Lüneburg Aktuell auf Facebook