Friedhofsverwaltung sucht Angehörige für Gräber, deren Nutzungsrechte abgelaufen sind oder die
von Hansestadt Lüneburg am 19.12.2025Hansestadt Lüneburg. Zwischen 20 und 25 Jahre ist die reguläre Nutzungsdauer einer Grabstelle auf Lüneburgs Friedhöfen. Wenn diese Zeit abläuft, schreibt die Friedhofsverwaltung die Nutzungsberechtigten an, um zu erfragen, ob das Nutzungsrecht an einem Grab verlängert oder eingeebnet werden soll. Gleiches passiert, wenn Gräber über längere Zeit nicht mehr gepflegt werden. Bei einer Reihe von Gräbern konnte das Team um Friedhofleiter Hans Hockemeyer zuletzt keine Angehörigen erreichen. Um sicher zu gehen, dass diese Gräber nicht mehr erhalten werden sollen, werden diese jetzt öffentlich bekannt gegeben. „Nutzungsberechtigte oder deren Angehörigen können sich bis 31. März 2026 bei uns melden“, erklärt Hockemeyer. Sollte dies nicht passieren, erfolgt gemäß Satzung der Hansestadt Lüneburg für Friedhöfe die Entziehung des Nutzungsrechtes an den Grabstätten und die Einebnung derselben durch die Hansestadt Lüneburg. „Je nach Grabart ist eine Verlängerung möglich“, erläutert Hockemeyer. „Eine Räumung der Grabstätten von Grabsteinen, Einfassungen und Fundamenten ist verpflichtend, wenn keine Verlängerung erfolgen soll.“ Melden können sich Angehörige bei der Friedhofsverwaltung telefonisch unter 04131-309-4100 oder per E-Mail an friedhoefe@stadt.lueneburg.de
Eine Übersicht über die betroffenen Gräber gibt es auf der städtischen Homepage unter: https://www.hansestadt-lueneburg.de/grabstaetten
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