Lüneburg, am Donnerstag den 30.10.2025

Geflüchtete aus der Ukraine: Schutzstatus wird erneut verlängert - bis März 2027

von Winfried Machel am 29.10.2025


Geflüchtete aus der Ukraine: Schutzstatus wird erneut verlängert - bis März 2027

 

HANSESTADT LÜNEBURG. – Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1.2.2026 noch gültig sind, werden zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert . Eine entsprechende Verordnung durch das Bundesinnenministerium gab es bereits Anfang dieses Jahres. Jetzt wurde die Regelung um ein weiteres Jahr verlängert.

 

Bürgeramtsleiter Lorenz Mehl stellt klar: „Die Verlängerung gilt für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit einem Schutzstatus oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine, die in Deutschland gemeldet sind und über einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG verfügen.“

 

Wer zu dieser Personengruppe gehört, muss keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels stellen. Alle bereits ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse gelten bis 2027 fort.  Einer Vorsprache in der Ausländerbehörde bedarf es daher nicht.

 

Im Detail heißt das:

 

Aufgrund der automatischen Verlängerung einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen bleiben die bestehenden Möglichkeiten zum Arbeiten, zum Studium, zum Bezug von Sozialleistungen, zum Reisen ins Ausland sowie sonstige Gewährleistungen und Freiheiten erhalten.

Reisen innerhalb des Schengen-Raums können durchgeführt werden.

Bürgeramtsleiter Mehl rät: „Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums erkundigen Sie sich bitte vorher bei den jeweiligen Auslandsvertretungen darüber, welche Ein- und Ausreisebedingungen für Sie gelten.“

 

Alle zuständigen öffentlichen Stellen (z. B. ukrainische Botschaft, EU-Mitgliedstaaten, Ministerien, Polizei von Bund und Ländern, Arbeitsagentur/Jobcenter) sind informiert.

 

Nicht erfasst vom Anwendungsbereich sind Staatenlose und nichtukrainische Drittstaatsangehörige ohne internationalen Schutzstatus bzw. ohne unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine. Soweit Personen in Stadt und Landkreis Lüneburg betroffen sind, werden diese von der Ausländerbehörde in Kenntnis gesetzt. Dies betreffe aber nur einige wenige Personen, so Mehl.

 

Hilfreich können auch die entsprechenden Hinweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BaMF) sein.

 

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/ukraine-allgemeine-informationen-und-haufig-gestellte-fragen-208999.html



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