Geflügelpestprävention: Biosicherheit beachten!
von Winfried Machel am 27.10.2025Wenn man in diesen Tagen an den Himmel schaut oder einfach in die Stille hineinhorcht, bietet sich oftmals ein herrliches Naturschauspiel: Millionen Zugvögel verlassen ihre Brutgebiete in Nordeuropa und fliegen zum Überwintern gen Süden. Dabei nutzen Kranich, Weißstorch und Co. insbesondere die Vogelschutz- und Feuchtgebiete entlang der Elbe, um Kraft für den langen Flug zu sammeln. Leider haben einige der Tiere jedoch ein für Vögel hochansteckendes und tödliches Virus im Gepäck. Die Gefahr des Eintrags der hochpathogenen aviären Influenza („Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“ des Subtyps H5) in Geflügelhaltungen ist in der ganzen Region hoch. Das zeigen die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) und mehre Ausbrüche der Geflügelpest in niedersächsischen Geflügelbetrieben. Im Landkreis Harburg wurde derzeit noch kein Fall der Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Aber auch bei uns werden viele tote Zugvögel, etwa Kraniche aufgefunden, die eingesammelt und beprobt werden. Angesichts des hohen Risikos ruft der Veterinärdienst des Landkreises Harburg deshalb alle Geflügelhalter – auch Kleinstbetriebe und Hobbyhalter – nochmals ausdrücklich auf hin, die zum Schutz vor der Geflügelpest notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.
Merkblätter mit den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpestprävention und zusätzliche Informationen des Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest . Insbesondere sollte soweit wie möglich verhindert werden, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommen kann. Zudem sollten Geflügelhalterinnen und -halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – ihr Geflügel immer genau auf Auffälligkeiten beobachten (beispielsweise vermehrte Sterblichkeit, verringerte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder Rückgang der Legeleistung) und Krankheits- oder Todesfälle vom behandelnden Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitteilen (Telefon: 04171/ 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de).
Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden. Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst gemeldet werden.
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch bei Hausgeflügel auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden führen. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
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