Lüneburg, am Freitag den 09.01.2026

Grundsteuerbescheide für 2026

von Hansestadt Lüneburg am 07.01.2026



Grundsteuerbescheide für 2026: Überschneidungen nach Eigentumswechsel im vergangenen Jahr



Hansestadt Lüneburg. Grundsteuerbescheide verschickt die Hansestadt Lüneburg turnusgemäß zu Jahresbeginn. So auch in diesem Jahr. In der Regel bekommen Eigentümerinnen und Eigentümer nur einen neuen Bescheid, wenn sich für sie etwas an der Grundsteuer ändert. Im ersten Jahr nach der Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, werden jedoch noch einmal alle angeschrieben, um die jeweilige Grundsteuer für 2026 und die Folgejahre zu verstetigen. Die Schreiben werden in den nächsten Tagen versandt. Die Hansestadt weist darauf hin, dass es bei Personen, bei denen es im Jahr 2025 einen Eigentumswechsel gegeben hat, in diesem Jahr mit den Bescheiden zu Überschneidungen kommen wird.



Grundlage der Grundsteuerbescheide der Hansestadt sind die sogenannten Grundsteuermessbescheide, die vom Finanzamt erstellt werden. Diese berücksichtigen die Eigentumswechsel und dienen der Hansestadt auch als Grundlage für Aufhebungs- und Festsetzungsbescheide nach Hausverkäufen. Zu den Eigentumswechseln aus 2025 liegen der Stadtverwaltung bislang allerdings keine aktuellen Messbescheide vor. Daher können die Eigentumswechsel bei den Bescheiden der Hansestadt noch nicht berücksichtigt werden.



„Wir gehen von 700-800 Eigentumswechseln im vergangenen Jahr aus“, sagt Sebastian Prigge, Fachbereichsleiter Finanzen bei der Hansestadt Lüneburg. Durch die fehlenden Daten kommt es in den nächsten Tagen also dazu, dass Personen Grundsteuerbescheide erhalten, obwohl sie ihre Immobilie im Jahr 2025 bereits verkauft haben. „Die Hansestadt kann diese Bescheide erst aufheben, wenn die aktualisierten Messbescheide des Finanzamts vorliegen“, erläutert Prigge. Die Hansestadt ist in einem engen Austausch mit dem Finanzamt. Die Eigentumswechsel werden demnach zeitnah vom Finanzamt bearbeitet.



Wichtig: Die Grundsteuer wird für ein Jahr erhoben und ist quartalsweise zu zahlen. Bis ein Aufhebungsbescheid der Hansestadt Lüneburg zugestellt wird, besteht die Pflicht zur quartalsweisen Zahlung der Grundsteuer weiter – auch für ehemalige Eigentümerinnen und Eigentümer. Sebastian Prigge beruhigt jedoch: „Niemand bleibt am Ende zu Unrecht auf Kosten sitzen. Sobald die aktuellen Daten vorliegen, erfolgt eine Erstattung zu viel gezahlter Beträge. Eigentumswechsel können der Hansestadt als Folge der Grundsteuerreform auch vorab durch Grundbucheintragung sowie Kaufvertrag nachgewiesen werden, so dass wir die festgesetzte Grundsteuer für ehemalige Eigentümerinnen und Eigentümer nicht per Mahnungen verfolgen.“



Für Rückfragen zu den Grundsteuermessbescheiden ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Fragen zum Grundsteuerbescheid beantwortet die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg unter den im jeweiligen Bescheid angegebenen Kontaktdaten. Allgemeine Informationen und FAQ zur Grundsteuer und zur Reform finden Interessierte weiterhin auf der Homepage der Hansestadt: www.hansestadt-lueneburg.de/grundsteuerreform.

© Fotos: Pixabay Beispielfoto


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