Lüneburg, am Montag den 18.08.2025

Gutachter berechnen und kartieren den Verkehrslärm in der Stadt

von Hansestadt Lüneburg am 23.05.2024


Lüneburger Lärmaktionsplan: Gutachter berechnen und kartieren den Verkehrslärm in der Stadt

 

Hansestadt Lüneburg. An welchen Straßen ist es in Lüneburg besonders laut? Wieviele Menschen sind von diesem Verkehrslärm betroffen? Und: Was kann die Stadt tun, um den Lärm zu mindern? Das sind die wesentlichen Fragen der kommunalen Lärmaktionsplanung. Für die Hansestadt steht derzeit die Aktualisierung des Lüneburger Lärmaktionsplans an. Das heißt, vorhandene Lärmkarten werden erweitert und aktualisiert sowie entsprechende Empfehlungen zur Lärmminderung neu entwickelt bzw. fortgeführt. Den Sachstand zur Lärmaktionsplanung stellte die Stadt jetzt gemeinsam mit dem beauftragten Gutachterbüro im Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten vor.

 

„Die Lärmaktionsplanung fällt in der 4. Stufe mit einer deutlich umfangreicheren Betrachtung als vorher aus, um die Betroffenheit der Anwohnerschaft von Verkehrslärm zu ermitteln und Maßnahmen zur Reduzierung zu entwickeln“, fasst Markus Moßmann, Lüneburgs Erster Stadtrat das Ziel der Lärmaktionsplanung zusammen. Das beauftragte Büro hatte die Belastungen im Stadtgebiet auf der Grundlage von Verkehrszählungen rechnerisch ermittelt und diese Lärmbelastung in Lärmkarten übersetzt. In einem nächsten Schritt werden die Experten Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten Jahre empfehlen und eine Priorisierung vorschlagen. Solche Maßnahmen können konkret den baulichen Lärmschutz betreffen, die Verlagerung von Verkehr oder etwa die Sanierung von Straßen. „Die Lärmaktionsplanung liefert allerdings keine detaillierten Pläne, sondern Hinweise und Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung“, betont Moßmann. Auf Basis der Arbeitsergebnisse des Gutachters startet die Hansestadt voraussichtlich im Sommer die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lüneburger:innen.

 

Die Fertigstellung der Lärmaktionsplanung ist bis zum Jahresende vorgesehen. Final wird der Rat den aktualisierten Lärmaktionsplan beschließen. Die Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung und ihrer Fortschreibung resultiert aus der EU-Umgebungslärmrichtlinien und ihrer innerdeutschen Umsetzung im Bundes-Immissionsschutzgesetz.

© Fotos: Pixabay


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