Haben es Frauen beider Polizei einfacher?
von Carlo Eggeling am 11.08.202526 Polizisten un Polizistinnen in der Inspektion Lüneburg können aktuell nicht von der Gehaltsstufe A10 nach A11 befördert werden. "Die hängen in der Luft", sagt Isabel Rehmer. Die Sprecherin der Polizeidirektion nennt als Grund Verfahren, die vor dem Verwaltungsgericht anhängig sind. Dort haben Beamte, die sich für zu Unrecht nicht befördert sehen, Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Sie zweifeln das Vorgehen im Kommissariat Uelzen an, nach dem einfach gesagt, Frauen besonders berücksichtigt werden sollen. Wie berichtet, haben die Lüneburger Richter in einem ersten Verfahren festgestellt, dass in der Nachbarstadt zu eine „Maßstabsverschiebung zugunsten des weiblichen Geschlechts stattgefunden" habe, dies sei grundgesetzwidrig, es dürften nur „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“ maßgeblich sein. Zur PI gehören die Kreis Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg.
Im ersten Verfahren waren drei Beamte vor Gericht gezogen, im Juni begann ein zweites. Wie im ersten Fall fordern erneut drei männliche Kollegen eine Klärung, einer der Kläger war bereits im ersten Verfahren dabei.
Es braucht nur ein paar Gespräche mit ehemaligen und aktiven Polizisten, um zu erfahren, dass diese Art der Frauenförderung seit Jahren gang und gäbe ist. In Uelzen habe allerdings einer der Chefs nicht aufgepasst und eben dieses stillschweigende informelle Vorgehen aufgeschrieben.
26 Polizisten in der Inspektion Lüneburg können aktuell nicht von der Gehaltsstufe A10 nach A11 befördert werden. "Die hängen in der Luft", sagt Isabel Rehmer. Die Sprecherin der Polizeidirektion nennt als Grund Verfahren, die vor dem Verwaltungsgericht anhängig sind. Dort haben Beamte, die sich für zu Unrecht nicht befördert sehen, Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Sie zweifeln das Vorgehen im Kommissariat Uelzen an, nach dem einfach gesagt, Frauen besonders berücksichtigt werden sollen. Wie berichtet, haben die Lüneburger Richter in einem ersten Verfahren festgestellt, dass in der Nachbarstadt zu eine „Maßstabsverschiebung zugunsten des weiblichen Geschlechts stattgefunden" habe, dies sei grundgesetzwidrig, es dürften nur „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“ maßgeblich sein.
Im ersten Verfahren waren drei Beamte vor Gericht gezogen, im Juni begann ein zweites. Wie im ersten Fall wollen erneut drei männliche Kollegen eine Klärung, einer der Kläger war bereits im ersten Verfahren dabei. Nun braucht es nur ein paar Gespräche mit ehemaligen und aktiven Polizisten, um zu erfahren, dass die Frauenförderung seit Jahren gang und gäbe ist. In Uelzen habe allerdings einer der Chefs nicht aufgepasst und eben dieses stillschweigende informelle Vorgehen aufgeschrieben. Der Mann versieht seinen Dienst inzwischen in Lüneburg. Jedenfalls sehen Betroffene hier ihren juristischen Ansatzpunkt.
Der Bund deutscher Kriminalbeamter greift die Vorgänge in Uelzen auf und macht Druck. Doch warum hat der BdK nicht vorher reagiert? Denn dessen Vertreter sitzen ebenfalls in Personalräten und müssten die Lage kennen. "Wir sind eine kleine Gewerkschaft, uns war das Thema in dem Umfang nicht bekannt", sagt Stefan Franz vom Landesvorstand. Mit "Uelzen haben wir ein Papier in der Hand". Frauenförderung sei wichtig und richtig, stellt er klar, "aber das muss seine Ordnung haben".
Franz vermutet aus, dass land auf land ab ähnlich wie in der Zuckerstadt verfahren werde. "Es ist kein neues Phänomen, jetzt sammeln wir. Wir bekommen von überall her Rückmeldungen." Eine Zahl will er nicht nennen: "Aber es sind einige." Deshalb stößt dem Gewerkschafter eine Äußerung von Innenministerin Daniela Behrens besonders auf. Die erklärte gegenüber der Landeszeitung: "Es ist zwar kein schöner Fall, aber auch kein bedeutsamer für die Polizei Niedersachsen."
Franz wertet anders, eben weil die Richter einen Verstoß gegen das Grundgesetz sehen und sich Kollegen aus ganz Niedersachsen meldeten. Intern heißt es von leitenden ehemaligen und aktiven Beamten, würden sie in ihren Dienststellen nicht ausreichend die Kriterien Frauen und Teilzeitarbeit, die eben auch vor allem von Frauen wahrgenommen werde, berücksichtigen, würden ihre Beförderungslisten "überarbeitet", bis es passe. Laut wolle das niemand sagen, um sich nicht die Karriere zu verbauen. Man könne sich nicht vorstellen, dass der nach Braunschweig gewechselte Polizeipräsident Thomas Ring und das Ministerium von dieser Praxis nichts wüssten.
Der BdK, der in Niedersachsen gut 800 Mitglieder zählt, will an der Sache dran bleiben. "Wir haben noch nicht entschieden, ob und wie wir vorgehen", sagt Franz. Das Thema könnte, auch wenn die Ministerin es offenbar kleinhalten möchte, eine größere Bedeutung gewinnen. Carlo Eggeling
Das Foto zeigt Innenministerin Daniela Behrens mit Lüneburgs neuer Polizeipräsidentin Kathrin Schuol. Die Beamtin ist kürzlich aus Hamburg nach Niedersachsen gewechselt.
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