Hansestadt Lüneburg führt befristete Alkoholverbotszone am Platz Am Sande ein
von Hafen Lüneburg GmbH am 24.04.2026Hansestadt Lüneburg. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner jüngsten Sitzung die Einführung einer Alkoholverbotszone am Platz Am Sande ab 1. Mai beschlossen. Die Verordnung der Hansestadt untersagt den Alkoholkonsum von Montag bis Samstag in der Zeit von 8 bis 19 Uhr. Ziel der Maßnahme ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung am Sande zu stärken, Belästigungen zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität sowie die ungehinderte Nutzung des zentralen ÖPNV-Knotenpunkts zu sichern. „Die Alkoholverbotszone ist ein weiterer Baustein, mit dem wir die Situation am Sande befrieden möchten“, sagt Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch. „Wir reagieren damit auch auf die anhaltende Beschwerdelage von Geschäftsleuten und Bürger:innen.“
Flankiert wird die Maßnahme von der Arbeit der Streetworker einerseits und den Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes andererseits. Kalisch betont: „Der Platz Am Sande hat eine herausragende touristische und verkehrliche Bedeutung. Die Menschen sollen sich hier wohl und sicher fühlen.“
Der Geltungsbereich des Konsumverbots erstreckt sich auf den Platz Am Sande und das Umfeld der St.-Johannis-Kirche. Die Außengastronomieflächen und die Veranstaltungen „Lüneburg feiert“ und „Sülfmeistertage“ sind von dem Verbot nicht betroffen. Für Weihnachtsmärkte und sonstige Veranstaltungen wird die Hansestadt unbürokratisch Ausnahmen erteilen. Die Verordnung ist vorerst befristet bis zum 30. April 2027. Die Hansestadt wird die Auswirkungen der Regelung genau beobachten und nach einem Jahr über etwaige Anpassungen oder eine Erneuerung entscheiden.
Vor Inkrafttreten der Verordnung werden an den Grenzen der künftigen Alkoholverbotszone in den kommenden Tagen Schilder angebracht, die auf das Verbot hinweisen. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Regelung gerade in der Anfangsphase mit Augenmaß kontrollieren. Zunächst stehen freundliche Ansprache und Erläuterungen im Vordergrund, bevor förmliche Aufforderungen zur Durchsetzung des Verbots erfolgen.
Oberstes Ziel der Hansestadt ist es, den Platz Am Sande als zentralen und beliebten Innenstadtbereich für alle Menschen sicher, nutzbar und attraktiv zu halten. „Die Maßnahme richtet sich nicht gegen bestimmte Personengruppen, sondern gegen ein konkretes Verhalten, das nachweislich zu erheblichen Störungen führt“, betont Kalisch.
Im Detail schreibt die Verordnung Folgendes vor: Innerhalb des Geltungsbereichs ist es werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr verboten, alkoholische Getränke zu konsumieren und mit sich zu führen, wenn die Absicht erkennbar ist, dass diese im Geltungsbereich der Verordnung konsumiert werden sollen. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn Flaschen oder andere Gefäße geöffnet mitgeführt werden.
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