Lüneburg, am Samstag den 02.08.2025

Heiligabend auf einem Sonntag -- da darf nicht jeder öffnen

von Carlo Eggeling am 08.12.2023


Das teilt die Landesregierung mit:
Wer dazu neigt, die Geschenke erst kurz vor der Bescherung einzukaufen, muss in diesem Jahr umdenken, denn Heiligabend fällt, ebenso wie Silvester, auf einen Sonntag.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürfen nur bestimmte Geschäfte am Heiligabend und Silvester öffnen, darunter:

-       Apotheken,
-       Tankstellen für wichtige Dinge wie Autopflegeprodukte, Ersatzteile und alltägliche Bedarfsartikel,
-       Geschäfte an Bahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen für tägliche Bedarfsartikel, Kleidung und Schmuck.

Zusätzlich können auch andere Geschäfte zu bestimmten Zeiten öffnen, wie zum Beispiel für sofort verzehrbare Lebensmittel, Blumenläden, Hofläden und Bäckereien, je nach Ort und Sortiment.

Artikel des täglichen Bedarfs sind unter anderem:

-       Brot und Kuchen,
-       Zeitungen, Zeitschriften, Karten und Schreibwaren,
-       Blumen, Kränze und Weihnachtsbäume,
-       Toilettenartikel und Hygieneartikel,
-       Kleinigkeiten wie Geschenke, Spielzeug und Souvenirs von geringem Wert,
-       Essen und Getränke in kleinen Mengen,
-       Fremdwährungen.

© Fotos: Pixabay


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