In Kaltenmoor könnte es Geld zurückgeben
von Carlo Eggeling am 10.12.2025Es könnte gut sein, dass die Avacon Natur ihren Kunden in Niedersachsen einen Teil ihrer Stromkosten zurückzahlen muss, auch in Kaltenmoor. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Demnach schätzen die Richter die Kalkulation des Energieversorgers als nicht ausreichend transparent ein mit der Folge, dass Abrechnungen zu hoch ausgefallen sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Avacon hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Erstritten hat das Urteil der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Damit kann Alt-OB Ulrich Mädge einen Erfolg für sich verbuchen: Er wirft dem Energieversorger Avacon bei den Abrechnungen der Fernwärme in Kaltenmoor „fehlende Transparenz“ vor. Im August vergangenen Jahres stellte er bei einer Bürgerversammlung unter anderem die Frage, warum sich die Avacon bei ihren Forderungen der Strombörse orientiere, denn die Marktpreise für Erdgas lagen deutlich niedriger. Mädge, der seine politische Karriere vor vier Jahrzehnten mit dem Protest gegen die damals horrenden Kosten für Fernwärme in seinem Stadtteil begann, ist Motor im Arbeitskreis Energie in Kaltenmoor -- und hat seine vielfältigen Kontakte genutzt.
Aus dem Urteil des 13. Zivilsenats des OLG ergibt sich, dass die Avacon bestimmte Klauseln zur Berechnung des Fernwärme-Arbeitspreises in ihren Verträgen nicht mehr verwenden darf. Dabei geht es um weite Teile Niedersachsens, einen Teil Bremens und das Versorgungsgebiet Sachsen-Anhalt.
Aus Sicht des Senats verstoßen die verwendeten Preisanpassungsklauseln für den Arbeitspreis gegen die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme. Diese entsprächen – neben anderen Gesichtspunkten – teils nicht dem darin geregelten Transparenzgebot, argumentierte der Senat. Die Regelung verlange unter anderem, dass Kunden mögliche Preissteigerungen aus der Formulierung der Klausel erkennen können, das sei hier nicht gegeben.
Die Avacon hingegen zweifelt die Sicht der Celler Juristen an. Ein Unternehmenssprecher sagt: "Das vom Oberlandesgericht Celle erlassene Urteil haben wir zur Kenntnis genommen und Rechtsmittel eingelegt. Die vom Gericht geäußerte Rechtsauffassung stimmt unserer Meinung nach nicht mit der Auffassung des Bundesgerichtshofes überein." Und weiter: "Unsere Fernwärmepreise passen sich den Kosten- und Marktentwicklungen an und richten sich nach Preiskomponenten, die auf öffentlich einsehbaren Daten beruhen. Dadurch wird gewährleistet, dass eine objektive, unabhängige und nachvollziehbare Basis für Preisänderungen besteht."
Die Avacon führt die Erhöhung der Preise auf den Krieg in der Ukraine, verknappte Gasmengen und steigende Preise an der Energiemärkten zurück, auch andere Versorger hätten ähnlich reagiert. Im übrigen habe man die Preise wieder gesenkt.
Die Stadt Lüneburg hatte damals einen Gutachter eingeschaltet, aber sich laut Mädge nicht der Klage angeschlossen. Im Rathaus scheint man die Entscheidung aus Celle, die Mitte November erging, noch nicht zu kennen. Der zuständige Dezernent Markus Moßmann sagt: "Wir werden die Avacon um zeitnahe Informationen zu ihrem Fahrplan bitten, um diesen dann auch selbst unter anderem in Richtung des Arbeitskreises Fernwärme transportieren zu können."
Moßmann weiter: "Die Stadt wird von der Avacon Natur einfordern, im Sinne der Fernwärmekunden im Stadtgebiet zügig die Preisanpassungsklauseln entsprechend der Transparenzvorgaben des OLG zu ändern. Wichtig ist aus städtischer Sicht eine gute und transparente Kommunikation der Avacon Natur mit ihren Lüneburger Fernwärme-Kunden zum weiteren Verfahren, auch bezüglich möglicher Rückerstattungsansprüche. Wir werden die Avacon um zeitnahe Informationen zu ihrem Fahrplan bitten, um diesen dann auch selbst u.a. in Richtung des Arbeitskreises Fernwärme transportieren zu können."
Das Celler Urteil könnte auch für Lüneburg Konsequenzen bedeuten. Aus historischen Gründen besitzt die Stadt Aktien der Avacon und bezieht für das SaLü Dividenden. Muss der Energiekonzern den Kunden eine Menge Geld erstatten, fällt der Gewinn geringer aus und dies könnte Ausschüttungen entsprechenden sinken lassen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht weiter gegen die Avacon vor. Das OLG bestätigt, dass die Organisation eine sogenannte Musterfeststellungsklage eingerichtet hat. Der können sich Kunden anschließen -- da kann eine Welle auf die Avacon zurollen. Carlo Eggeling
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