Integrierte Schuldenstatistik:
von Landesamt für Statistik Niedersachsen am 04.12.2025Niedersachsens Kommunen waren Ende 2024 einschließlich ihrer Beteiligungen mit 36,6 Milliarden Euro verschuldet
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 114 vom 04.12.2025
Schulden pro Kopf variieren stark: Von 180 Euro bis 22.478 Euro
Weniger als die Hälfte der kommunalen Schulden entfallen auf die Kernhaushalte
Aktualisierte interaktive Kartenanwendung zum regionalen Schuldenvergleich
HANNOVER. Die niedersächsischen Kommunen waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 mit insgesamt rund 36,6 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, entsprach dies einer Verschuldung von 4.568 Euro pro Kopf. Gegenüber dem Vorjahr sind die kommunalen Schulden um 6,3% gestiegen.
Betrachtet wurden in der zugrundeliegenden Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nicht nur die Kernhaushalte, sondern auch Extrahaushalte und Schulden aus sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie in den methodischen Hinweisen.
Von den 36,6 Milliarden Euro Schulden waren mehr als 17,8 Milliarden Euro originäre Schulden der Kernhaushalte, knapp 1,8 Milliarden Euro entfielen auf die Extrahaushalte. Über 17,0 Milliarden Euro entfielen auf sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Damit wiesen die niedersächsischen Kommunen nur 48,7% der integrierten Schulden in ihren Kernhaushalten aus.
Nach dieser umfassenden Schuldenberechnung waren lediglich die gemeindefreien Bezirke Lohheide und Osterheide komplett schuldenfrei. Die geringsten Schuldenbeträge pro Kopf wurden für die Stadt Burgwedel (206 Euro) und die Gemeinde Moormerland (224 Euro) sowie für die Samtgemeindebereiche Harsefeld (180 Euro) und Radolfshausen (257 Euro) ermittelt.
Die höchsten Schuldenstände pro Kopf verzeichneten wiederum die Gemeinde Spiekeroog (22.478 Euro), die Stadt Norderney (16.689 Euro) und der Samtgemeindebereich Heeseberg (12.186 Euro). Samtgemeindebereiche sind finanzstatistische Aggregate mit den Schuldendaten der Samtgemeinde einschließlich der zugehörigen Mitgliedsgemeinden.
Tabellenband „Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände, Stand: 31.12.2024“
Zusätzlich zum Tabellenband der integrierten Schuldenstatistik sind die Ergebnisse auch in der Kartenanwendung „Integrierte kommunale Schulden“ interaktiv aufbereitet, die anlässlich der Aktualisierung der Daten um zusätzliche Funktionen erweitert wurde. Beispielsweise wird etwa eine intuitivere Auswahl der Regionen direkt über eine Karte zugelassen. In der Anwendung können bundesweit einzelne Gemeinden und Gemeindeverbände ausgewählt und miteinander verglichen werden.
Methodische Hinweise:
Um einen von Ausgliederungsentscheidungen möglichst unabhängigen Vergleich zu ermöglichen, wurden in die integrierte Berechnung zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kernhaushalte auch die der Extrahaushalte sowie die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen einbezogen, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Extrahaushalte sind öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen dem Sektor Staat zuzuordnen sind. Alle Beteiligungen wurden anteilig entsprechend den Beteiligungsverhältnissen zugerechnet und beinhalten nicht die Haftungsbeziehungen der Kommunen. Datenstand ist der 31. Dezember 2024.
Es wurden ausschließlich die Schulden (Kassenkredite, Wertpapierschulden und Kredite) beim nicht-öffentlichen Bereich in die Berechnung einbezogen. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute, der sonstige inländische Bereich – wie zum Beispiel private Unternehmen – und der sonstige ausländische Bereich. Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland wurden statistisch nicht erhoben und konnten daher nicht einbezogen werden.
Die Veränderungsraten der Schulden werden jeweils zum Anfangsbestand am 1. Januar eines Jahres berechnet und beziehen sich auf eine konstante Grundgesamtheit.
Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich. Der auf Basis der Beteiligungsverhältnisse errechnete aggregierte kommunale Schuldenstand ist nicht vergleichbar mit anderen veröffentlichten Schuldenergebnissen der kommunalen Ebene.
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