Lüneburg, am Montag den 18.08.2025

Karts dürfen weiter brausen

von Carlo Eggeling am 23.09.2024


Die Kartbahn am Fahrsicherheitszentrum in Embsen kann weiterbetrieben werden, das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Verwaltungsgericht am Montag mitgeteilt hat. Damit ist eine Verfügung des Landkreises -- zunächst -- hinfällig. Der Kreis hatte die "Nutzung von Karts mit einer Lautstärke, die 105 dB(A) überschreiten, und den Betrieb von mehr als sechs Karts mit einer Lautstärke von 105 dB(A) gleichzeitig untersagt. Der Landkreis ging davon aus, dass der Betrieb in dieser Form von Anfang an nicht von der der Klägerin im Jahre 2004 erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umfasst gewesen sei", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Die 2. Kammer geht von folgender Rechtslage aus: "Genehmigt werde der zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung zu Grunde gelegte Betriebsablauf. Seien mehrere Auslegungen denkbar, müsse sich die Verwaltung diejenige Auslegung entgegenhalten lassen, die der Empfänger vernünftigerweise zugrunde legen dürfe. Unter Zugrundelegung der Antragsunterlagen, der damals vorgelegten Schallgutachten und des Bescheidtextes lasse sich eine Beschränkung für die Nutzung der Kartbahn auf eine bestimmte Art und Anzahl von Karts, wie sie von dem Beklagten verfügt worden sei, nicht erkennen. Im Übrigen gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die in der Genehmigung festgesetzten Immissionswerte an den nächstgelegenen Wohngebäuden überschritten würden."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Landkreis kann binnen eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. ca

© Fotos: Pixabay


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