Lüneburg, am Freitag den 13.06.2025

Keine Verträge an der Haustür

von Carlo Eggeling am 19.07.2023


Die Senioren auf dem Kreideberg reagierten erschreckt: Wenn sie keinen Vertrag unterschrieben und sich ein Glasfaserkabel direkt bis ans Haus legen ließen, könnten sie künftig nicht mehr telefonieren und auch ihr Internetanschluss sei perdu. Das, was ihnen zwei angebliche Mitarbeiter eines Netzbetreibers erzählten, ist laut Fachleuten Unsinn. Sie würden selbstverständlich nicht von der Kommunikation abgeschnitten. Sabine Oppen-Schröder, Beraterin bei der Verbraucherzentrale in Lüneburg, rät generell: "Unterschreiben Sie bloß nichts an der Haustür." Sie beschreibt es drastisch: "Wer an der Tür behauptet, man müsse etwas unterschreiben, begeht einen Betrugsversuch."

Sie sagt aber auch, seriöse Unternehmen hätten kein Interesse an zweifelhaften Methoden, die würden solchem Vorgehen nachgehen. Es sei öfter so, dass beispielsweise Telefonanbieter Subunternehmen einschalteten. Die wiederum bezahlten Mitarbeiter in der Regel nach Vertragsabschlüssen, es gebe dann Provisionen.

Wer unterzeichnet hat, komme oftmals nicht so leicht aus Verträgen heraus. Denn der Kunde müsse im Fall der Fälle nachweisen, dass tatsächlich getäuscht worden ist. Es könne überdies sein, dass eine Unterschrift auf einem Tablett plötzlich unter mehreren Angeboten auftaucht. Auch bei Aussage, der Überraschungsgast an der Tür müsse etwa den Router für Internetverbindungen überprüfen, sollte man vorsichtig sein. Eine schnelle Unterschrift zur Bestätigung des Besuchs könne eben auch missbräuchlich genutzt werden: Der gutgläubige Kunde hat dann den Vertrag für einen neuen Router unterschrieben.

Bei Angeboten am Telefon sollte man ebenfalls skeptisch sein: Wer beispielsweise einen günstigeren Stromtarif anbietet und dann nach der Nummer des Stromzählers fragt, kann daraus -- wenn er Böses im Schilde führt -- den Wechsel zu einem anderen Stromanbieter konstruieren. Sabine Oppen-Schröder empfiehlt, keine Daten herauszugeben und sich ein Angebot zuschicken zu lassen.

Wer einen Vertrag unterschrieben hat, dann aber Zweifel an der Seriösität des Anbieters hat, kann eine Widerspruchsfrist nutzen, um den Vertrag zu kündigen. Dabei sei Eile geboten, denn man habe lediglich 14 Tage Zeit. Man kann auch im Büro der Verbraucherzentrale im Schröderhof vorbeischauen und einen Vertrag prüfen lassen. Dafür sollte man einen Termin vereinbaren. Informationen dazu finden sich im Internet.

Bei aller Vorsicht gelte aber auch, es könne sinnvoll sein, sich ein Glasfaserkabel legen zu lassen, das bis zur Wohnung oder dem Haus geht, sagt die Beraterin. Wenn die Straße eh aufgebuddelt werde, könne es günstiger sein, es gleich miterledigen zu lassen, als später einen Auftrag zu erteilen. Das müsse man prüfen. Wer in einer Mietwohnung lebt, sollte daran denken, dass der Vermieter zustimmen muss, wenn Leitungen verlegt werden sollen. Carlo Eggeling

© Fotos: ca


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