Lüneburg, am Montag den 18.08.2025

Kita-Gebühren: Rat der Hansestadt beschließt Verbesserungen für Eltern

am 27.11.2015


Einstimmig verabschiedete der Rat der Hansestadt Lüneburg am Donnerstag, 26. November 2015, eine neue Ordnung der Kita-Gebühren, die für das Gros der Eltern geringere Gebühren und mehr Transparenz bedeutet. Zum 1. Januar 2016 soll sie greifen. Im Kern geht es um eine Neustaffelung der von den Eltern zu zahlenden Entgelte, höhere Ermäßigungen für Geschwisterkinder und an das tatsächliche Angebot angepasste Beiträge für die Nutzung von Früh- und Spätdiensten. Die neue Regelung haben die Fachleute des Bereichs Bildung und Betreuung um Dezernentin Pia Steinrücke in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zusammen mit Kita-Leitungen und dem Kita-Stadtelternrat erarbeitet. Dafür gab es allseits ausdrückliches Lob im Rat, wie schon zuvor im Jugendhilfe-Ausschuss.

Bestandteil der Absprachen sind die hohen Qualitätsstandards in den städtischen Kitas. So setzt die Hansestadt Lüneburg seit Jahren die maximale Gruppengröße von Kita-Gruppen auf 23 Kinder fest – zulässig sind in Niedersachsen laut Kita-Gesetz 25 Kinder pro Gruppe. Auch bei der Qualifikation des pädagogischen Personals legt die Hansestadt höhere Maßstäbe an als sie das Gesetz vorgibt: So sind in aller Regel auch die Zweit- und Drittkräfte, die die Kinder in den Gruppen betreuen, ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher und nicht etwa Kinderpfleger oder Sozialassistenten. Ebenso ist die Weiterbildung der Fachkräfte Dauerthema, wie etwa zuletzt über das Gesundheitsprogramm Fidelio.

Die gute Arbeit muss finanziert werden – und das wird sie zu einem gewissen Anteil, nämlich etwa 20 Prozent der Kosten, auch durch Elternbeiträge. Wobei innerhalb der Arbeitsgruppe für alle Beteiligten deutlich nachvollziehbar herausgearbeitet wurde, dass die Eltern, die aufgrund ihres Einkommens Kita-Beiträge zahlen, nicht für jene Eltern mitzahlen, die etwa als Geringverdiener von den Beiträgen befreit sind. Die Kosten für Beitragszahler und beitragsbefreite Eltern werden (nach wie vor) separat betrachtet. Erleichternd kam hinzu, dass es schon im September vorigen Jahres eine neue Vereinbarung zu den sogenannten „Nullzahlern“ zwischen Hansestadt und Landkreis gegeben hatte.

Pia Steinrücke fasst den Prozess und die weiteren Aussichten so zusammen: „Wir haben mehrere Monate sehr eng mit allen Beteiligten zusammengearbeitet und, wie ich finde, eine gute und faire neue Ordnung ausgearbeitet. Gut ist auch, dass wir vereinbart haben, diese kontinuierlich weiter zu entwickeln. Schon im Kita-Jahr 2017/2018 sollen die Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben betrachtet werden, so dass die Ordnung stets aktuell bleibt, Eltern aber auch Planungssicherheit haben.“

? Was ändert sich für die Eltern? Für die Allermeisten wird es dank der neuen Staffelung günstiger. Vor allem Eltern, die (nach Abrechnung bestimmter Pauschalen) mehr als 55.000 Euro im Jahr verdienen, müssen bei einigen Beiträgen mehr bezahlen. Und für diejenigen, die mehr als 60.000 Euro verdienen, ist der neue Satz dann noch etwas höher. Eltern, die weniger als 15.157 Euro (vorher 15.000 Euro) jährlich zur Verfügung haben, müssen keinen Beitrag für ihr Kind zahlen.

Ein weiterer Punkt, der in der Ordnung verändert wurde, ist die Geschwisterregelung. Der Beitrag für das erste Geschwisterkind wird künftig halbiert. Bisher verringerte er sich um 30 Prozent. Beim zweiten Geschwisterkind entfällt das Entgelt ganz, vorher war es eine Verringerung um 80 Prozent. Und auch beim Beitrag für Früh- und Spätdienste wird es eine Anpassung geben, die sich danach richtet, wie lange der Früh- beziehungsweise Spätdienst in der jeweiligen Kita in Anspruch genommen werden kann.

Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Satzung sowie die künftige Kita-Entgelttabelle sind der Pressemitteilung beigefügt. (Die jeweils aktuelle Satzung / Gebührenordnung findet sich unter [URL=http://www.lueneburg.de/ortsrecht]www.lueneburg.de/ortsrecht[/URL])



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